Aktualisierungen der Gehaltsabrechnung und der Sozialversicherung in Frankreich für 2025
Mit der Vorbereitung auf das Jahr 2025 treten in Frankreich wichtige Neuerungen in den Bereichen Gehaltsabrechnung und Sozialversicherung in Kraft. Parakar hat viele dieser Änderungen bereits übernommen, aber wir haben die wichtigsten Neuerungen im Folgenden zusammengefasst, damit Sie auf dem Laufenden bleiben. Diese Reformen sind besonders nützlich, wenn Sie andere Anbieter haben oder besser verstehen wollen, wie sich diese Änderungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer auswirken können.
Neues Format der Gehaltsabrechnung
Ab dem 1. Januar 2025 ist eine überarbeitete, klarere Lohnabrechnung vorgeschrieben. Parakar hat dieses Format bereits eingeführt, aber es ist wichtig, die wichtigsten Änderungen zu beachten:
- Anzeige „Netto-Sozial“: Auf den Gehaltsabrechnungen wird nun der Nettosozialbetrag, d. h. das Gehalt nach Abzug aller obligatorischen Sozialabzüge, an prominenter Stelle angegeben. Dies soll das Verständnis der Arbeitnehmer für ihr Nettoeinkommen verbessern.
- Obligatorische vs. freiwillige Beiträge: In den Abschnitten werden Pflichtbeiträge (z. B. Renten- und Arbeitslosenversicherung) und freiwillige Beiträge (z. B. Krankenversicherungsprämien) klar voneinander getrennt.
- Abschnitt Erstattungen und Abzüge: Neue spezielle Abschnitte werden Erstattungen und Abzüge, wie z. B. Fahrtkosten und Essensgutscheine, enthalten.
Diese Änderungen erhöhen die Transparenz und vereinfachen die Gehaltsabrechnung für die Arbeitnehmer.
Vereinfachungen der Etiketten
Die Etiketten der Gehaltsabrechnungen werden vereinheitlicht und zur besseren Lesbarkeit gekürzt.
- Entfernung überflüssiger oder veralteter Einträge, wie z. B. Erwähnungen früherer Richtlinienänderungen.
- Standardisierte Begriffe, um die Lesbarkeit zu verbessern und die Konsistenz aller Gehaltsabrechnungen zu gewährleisten.
Diese Aktualisierungen zielen darauf ab, die Gehaltsabrechnungen für die Arbeitnehmer benutzerfreundlicher zu gestalten und gleichzeitig die Einhaltung der französischen Arbeitsgesetze zu gewährleisten.
Anpassungen bei der Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen
Ab 2025 werden die Befreiungen der Arbeitgeber von den Sozialbeiträgen umstrukturiert und bis 2026 vollständig umgesetzt. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
- Arbeitnehmer mit hohem Einkommen: Die Befreiungen für Gehälter über dem dreifachen Mindestlohn (SMIC) werden gestrafft, was zu geringeren Arbeitgeberleistungen führt.
- Lehrlingsausbildung: Die Befreiungen für die Löhne von Auszubildenden werden gekürzt, was bedeutet, dass ein größerer Teil ihres Lohns nun beitragspflichtig ist, z. B. CSG/CRDS (Contribution Sociale Généralisée / Contribution au Remboursement de la Dette Sociale).
Diese Änderungen werden sich auf die Kostenstruktur bestimmter Arbeitnehmer auswirken, insbesondere bei Gutverdienern und Auszubildenden.
Anpassungen der Sozialversicherungs- und Steuerbeiträge
Anpassungen des Mindestlohns (SMIC): Es wird erwartet, dass der Mindestlohn (SMIC) im Jahr 2025 entsprechend der Inflation und der Anpassung an die Lebenshaltungskosten steigen wird. Parakar wird sicherstellen, dass dies in den Gehaltsabrechnungssystemen aktualisiert wird.
Schwellenwerte für Sozialbeiträge: Die Schwellenwerte für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zu den Sozialversicherungssystemen werden an die Inflation angepasst. Dies wird sich geringfügig auf die Gehaltskosten für Gutverdiener auswirken.
Wie Parakar Sie unterstützt
Wir bei Parakar haben das neue Format der Gehaltsabrechnungen bereits übernommen und sind mit den neuen Vorschriften vollständig konform. Im Folgenden erfahren Sie, wie wir Sie weiterhin unterstützen:
- Nahtlose Aktualisierung der Gehaltsabrechnung: Alle Anpassungen, einschließlich neuer Etiketten, Befreiungen und Beitragsschwellen, sind bereits in unsere Systeme integriert.
- Transparenz für die Mitarbeiter: Mit dem neuen Format der Gehaltsabrechnung stellen wir sicher, dass Ihre Mitarbeiter ihr Gehalt, ihre Nettosozialbeiträge und ihre Abzüge klar verstehen.
- Laufende Einhaltung der Vorschriften: Unser Team überwacht die Gesetzesänderungen, um sicherzustellen, dass Ihre Gehaltsabrechnungen den französischen Vorschriften entsprechen.
- Maßgeschneiderte Lösungen: Ganz gleich, ob es um die Verwaltung von Ausbildungsbeiträgen oder um die Anpassung an einkommensstarke Mitarbeiter geht, wir passen unsere Lösungen an Ihre Bedürfnisse an.
Umfassende HR- und Gehaltsabrechnungslösungen mit Parakar
Bei Parakar kümmern wir uns nicht nur um die Lohn- und Gehaltsabrechnung – wir sind Ihr Partner für das Wachstum Ihres Unternehmens. Zusätzlich zu den Lohnabrechnungsdiensten bieten wir:
- HR-Beratung: Benötigen Sie Hilfe bei Arbeitsverträgen, der Verwaltung des Lebenszyklus von Mitarbeitern oder der Einhaltung von Vorschriften? Wir haben das Richtige für Sie.
- Beratung bei der Gehaltsabrechnung: Wir helfen Ihnen bei der Optimierung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung und bei der Lösung komplexer Probleme.
- Employer of Record (EOR): Vereinfachen Sie die Einstellung von Mitarbeitern auf internationaler Ebene, ohne eine lokale Einheit zu gründen.
- Lohnabrechnung & HR Full Service: Ideal für internationale Unternehmen, die nahtlose HR- und Gehaltsabrechnungslösungen in Frankreich und anderen europäischen Ländern suchen.
Wenn Sie Fragen zu diesen Neuerungen haben oder unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich noch heute an uns. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Gehaltsabrechnung reibungslos funktioniert und Ihr Unternehmen im Jahr 2025 und darüber hinaus floriert.