Fraud Blocker Gesetzesänderungen für 2024 in Deutschland - Parakar

Was sind die Gesetzesänderungen für 2024 in Deutschland?

Wir werfen einen genaueren Blick auf die Gesetzesänderungen, die im Jahr 2024 in Kraft treten werden. Diese Änderungen werden sich auf die Arbeitswelt in Deutschland auswirken, und es ist wichtig, sie zu kennen, um ihre Einhaltung zu gewährleisten. In diesem Blog geben wir einen Überblick über die wichtigsten Änderungen des Arbeitsrechts in Deutschland im Jahr 2024.

Soziale Sicherheit

Beitragsbemessungsgrenze ab 1. Januar 2024

  • Kranken- und Pflegeversicherung (Kranken- und Pflegeverischerung): 2024: €62.100,00 (p.m. €5.175,00)
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung (Westdeutschland): 2024: €90.600,00 (p.m. €7.550,00)
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung Ostdeutschland: 2024: €89.400,00 (p.m. €7.450,00)
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Erhöhung auf 5.175 € pro Monat (2023: 4.987,50 €).
  • Private Krankenversicherungen: Die Grenze, ab der man sich für eine private Krankenversicherung entscheiden kann, steigt auf 69.300 € im Jahr.

Sonstiges

  • Die Insolvenzgeldumlage wird auf 0,06% festgesetzt.
  • Der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag zur Arbeitslosenversicherung bleibt bei 1,3 % (wie im Jahr 2023).

Mindestlohn

Im Jahr 2024 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12,42 € pro Stunde steigen (2023: 12 €).

Steuerfreie Inflationszulage

  • Ab dem 26. Oktober 2022 können Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber eine steuerfreie Inflationsprämie in Höhe von maximal 3.000 € erhalten.
    • Bitte beachten Sie, dass der Inflationsbonus dem Gleichbehandlungsgesetz unterliegt.
  • Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2024. Es ist eine Vertragsänderung erforderlich, in der ausdrücklich festgehalten wird, dass die Prämie zur Abfederung der Inflationskosten gezahlt wird.
  • Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, diese steuerfreie Inflationszulage zu zahlen.

Steuerfreibetrag

Der Grundfreibetrag wird im Jahr 2024 auf 11.604,00 € angehoben.

Gehaltsstufen bei der Einwanderung

Im Jahr 2024 wird das Mindestgehalt für eine Blaue Karte für reguläre Berufe (oder Blaue Karte Typ 1), die die einzige von uns unterstützte Arbeitserlaubnis ist, ein Bruttojahresgehalt von mindestens 45.300 € sein (ab 2024). Für Engpassberufe kann eine Blaue Karte EU auch mit einem niedrigeren Bruttojahresgehalt von mindestens 41.041,80 € (ab 2024) erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) der Beschäftigung zugestimmt hat.

Elektronisches Arztzeugnis

Ab Januar 2023 und bis 2024 müssen die Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber im Krankheitsfall kein ärztliches Attest mehr vorlegen. Die Arbeitnehmer müssen lediglich ihren Arbeitgeber über ihre Krankheit informieren. Der Arbeitgeber ruft dann das ärztliche Attest elektronisch bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers ab.

Dieses neue Verfahren gilt nur für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und bei regelmäßiger Krankheit des Arbeitnehmers. Wenn beispielsweise das Kind eines Arbeitnehmers erkrankt, muss der Arbeitnehmer uns weiterhin eine Kopie des ärztlichen Attests zukommen lassen. Auch privat versicherte Arbeitnehmer müssen weiterhin eine Kopie des ärztlichen Attests einreichen.

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