Fraud Blocker Gesetzesänderungen für 2024 in den Niederlanden - Parakar

Was sind die Gesetzesänderungen für 2024 in den Niederlanden?

Zu Beginn eines jeden Jahres gibt es Änderungen in den Gesetzen und Vorschriften. Als Ihr lokaler Wissenspartner teilen wir gerne mit Ihnen eine Liste der wichtigsten Änderungen des Arbeitsrechts in die Niederlande, damit Sie sich nicht damit beschäftigen müssen.

Mindestlohn

Der Mindestlohn pro Monat beträgt ab Januar 2024 2.317,83 EUR brutto.

Sozialversicherungsbeiträge

Der maximale jährliche Soziallohn beträgt ab Januar 2024 EUR 71.628,00 (2023: EUR 66.956,00).

30 %-Regelung

Wenn ein Arbeitnehmer aus einem anderen Land in die Niederlande kommt, kann es sein, dass er mit höheren Lebenshaltungskosten konfrontiert wird, als er es gewohnt ist. Ein Arbeitgeber kann diese so genannten „extraterritorialen Kosten“ steuerfrei erstatten. Der Arbeitgeber kann sich dafür entscheiden, dem Arbeitnehmer 30 % seines Gehalts, einschließlich der extraterritorialen Kosten, steuerfrei zu zahlen. Dies ist die 30 %-Regelung.

Die Gehaltskriterien für die 30%-Regelung ab Januar 2024 sind:

  • Der steuerpflichtige Jahreslohn eines Arbeitnehmers muss mehr als 46.107,00 EUR (2023: 41.954,00 EUR) betragen
  • Das zu versteuernde Jahresgehalt eines Arbeitnehmers mit qualifiziertem Master-Abschluss, der jünger als 30 Jahre ist, muss mehr als EUR 35.048,00 (2023: EUR 31.891,00) betragen.
  • Ab 2024 wird die 30%-Regelung auf ein maximales zu versteuerndes Gehalt von EUR 233.000,00 pro Jahr begrenzt.
  • Der andere Plan, die Abschaffung der 30 %-Regelung, hat die erste Kammer in den Niederlanden noch nicht passiert und ist daher noch nicht „aktiv“.

Arbeitserlaubnis und Einwanderung

Die Gehaltskriterien für die Arbeitserlaubnis:

  • HSM (Highly Skilled Migrant) >= 30 Jahre alt ist EUR 5.331,00 (2023: EUR 5.008,00)
  • HSM < 30 Jahre alt ist EUR 3.909,00 (2023: EUR 3.672,00)
  • Graduate year ist EUR 2.801,00 (2023: EUR 2.631,00) = Highly Skilled Migrants nach Abschluss des Studiums* oder nach dem Suchjahr/Highly educated persons
  • EU Bluecard beträgt EUR 6.245,00 (2023: EUR 5.867,00)

Kosten für die Einwanderung

  • Highly Skilled Migrant (HSM) oder EU Bluecard Permit, erstmalig oder Verlängerung: EUR 380,00 (2023: EUR 350,00)
  • Erlaubnis für abhängige Ehegatten/Lebenspartner oder Kinder (>18 Jahre), erstmalig oder Verlängerung: EUR 228,00 (2023: EUR 210,00)
  • Aufenthaltstitel für unterhaltsberechtigte Kinder (<18 Jahre), Erstausstellung oder Verlängerung: EUR 76,00 (2023: 70,00)

Kosten für die Registrierung bei der Einwanderungsbehörde

  • Expatcenter Amsterdam – Kosten für das kombinierte (Rathaus / Einwanderung) Registrierungsverfahren für Nicht-EU-Einwanderer in der Region Amsterdam: EUR 300,00 (2023: EUR 286,00)
  • Expatcenter Amsterdam – Kosten für das kombinierte (Rathaus / Einwanderung) Registrierungsverfahren für Nicht-EU-Partner von Einwanderern in der Region Amsterdam: EUR 151,00 (2023: 144,00)
  • Expatcenter Amsterdam – Kosten für das kombinierte (Rathaus / Einwanderung) Registrierungsverfahren für Nicht-EU-Kinder von Einwanderern in der Region Amsterdam: EUR 71,00 (2023: EUR 68,00)

Angemessene Rente

Der Arbeitgeberbeitrag zur angemessenen Rente beträgt per Januar 2024 15,4% des Bruttogehalts (2023: 15,7%).

Das maximale rentenfähige Gehalt beträgt im Januar 2024 137.800 EUR (2023: 128.810,00).

Der AOW-Freibetrag im Januar 2024 beträgt 17.545,00 EUR (2022: 16.322,00 EUR).

WN-Versicherungen im Januar 2024

  • Beitrag zur LTS/Sozialen Wiedereingliederung „WAO-WIA wg“ : 7,54 % (2023: 7,11%)
  • Beitrag zum Krankengeld „WHK WGA-deel wg“ : 0,19 % (2023: 0,21 %)
  • Beitrag zum Krankengeldgesetz „WHK/ZW-deel weg“ : 0,11 % (2023: 0,16 %)
  • Beitrag zum Kinderbetreuungsgeld „Kinderopvangbijdrage wg“ : 0,5% (2023: 0,50%)
  • Beitrag zur Arbeitslosigkeit „WW wg laag“ – dauerhaft : 2,64% (2023: 2,64%)
  • Beitrag zur Arbeitslosigkeit „WW wg hoog“ – vorübergehend : 7,64% (2023: 7,64%)
  • Beitrag zur Volksgesundheit „ZVW wg“ : 6,57% (2023: 6,68%)

Risikoversicherungen

Die Prämienprozentsätze und der Höchstlohn mit Ausnahme des Höchstlohns der Sozialversicherung für die Versicherung bleiben gleich. Die folgenden Beitragssätze gelten daher auch für das Jahr 2024:

  • Krankengeldversicherung: 1,50% mit einer jährlichen Obergrenze von 125.000,00 EUR.
  • Invaliditätslückenversicherung: 0,24%
  • Exzedentenversicherung: 2,13% mit einer jährlichen Obergrenze von 285.914,55 EUR.

Steuersätze

Persönliche Einkommensteuer

Der Spitzensteuersatz für die Einkommensteuer beträgt 49,5 % und der Grundsteuersatz für Einkommen bis zu 75.624,00 EUR brutto wird ab Januar 2024 von 36,94 % auf 36,97 % erhöht.

Gesetzliche Änderungen 2024

Geltendmachung von Kilometern

Die unversteuerte Entfernungspauschale steigt 2024 von 0,21 EUR auf 0,23 EUR pro Kilometer.

Unversteuerte Zulage für das häusliche Arbeitszimmer

Die unversteuerte Zulage für das häusliche Arbeitszimmer steigt 2023 von 2,15 EUR auf 2,35 EUR pro Tag.

Wie können wir Ihnen helfen?

Lassen Sie sich von unserem engagierten Team von Personalexperten beraten und entdecken Sie den reibungslosen Ablauf einer Beschäftigung in den Niederlanden. Ganz gleich, ob Sie sich mit den gesetzlichen Bestimmungen auseinandersetzen oder eine maßgeschneiderte Beratung wünschen, unsere Spezialisten in den Niederlanden unterstützen Sie gerne bei jedem Schritt des Weges.

Sprechen Sie uns noch heute an, um eine Welt der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen HR-Unterstützung zu erschließen und die Möglichkeiten einer erfolgreichen Beschäftigung in den Niederlanden zu erkunden.

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