Aktualisierung der Employment Rights Bill
Wir haben darüber gesprochen, welche Änderungen die Employment Rights Bill für das britische Arbeitsrecht gebracht hätte . Nun hat die britische Regierung die Employment Bill veröffentlicht, die wesentliche Neuerungen für die Rechte der Arbeitnehmer und die Pflichten der Arbeitgeber vorsieht. Der Gesetzentwurf, der bis 2026 in Kraft treten soll, sieht Änderungen in den Bereichen Kündigung, Entlassung, Schutz vor Belästigung, Urlaub aus familiären Gründen, flexible Arbeitszeiten und Gewerkschaftsrechte vor. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Bereiche:
- Ungerechtfertigte Entlassung: Arbeitnehmer erhalten das Recht, ab dem ersten Tag ihrer Beschäftigung gegen eine ungerechtfertigte Entlassung zu klagen. Die Probezeit wird auf neun Monate begrenzt, und die spezifischen Entlassungsgründe müssen sorgfältig beachtet werden.
- Entlassungen und kollektive Konsultationen: Arbeitgeber müssen sich bei Entlassungen an allen Arbeitsplätzen beraten, nicht nur an einzelnen Standorten. Die Regierung erwägt eine Erhöhung der Entschädigungen für unsachgemäß durchgeführte Entlassungen.
- Entlassungs- und Wiedereinstellungsbeschränkungen: Entlassungen zur Durchsetzung neuer Beschäftigungsbedingungen gelten als unfair, es sei denn, sie sind notwendig, um den Zusammenbruch des Unternehmens zu verhindern. Der Gesetzentwurf ermöglicht es den Gerichten auch, den Missbrauch dieser Strategie zu bestrafen.
- Outsourcing und Gleichberechtigung: Ehemalige Beschäftigte des öffentlichen Sektors und Beschäftigte des privaten Sektors mit vergleichbaren Verträgen müssen gleich behandelt werden, insbesondere in Fällen, in denen es um Vertragsübertragungen geht.
- Sexuelle Belästigung und Diskriminierung: Die Arbeitgeber sind nun verpflichtet, umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um Belästigungen am Arbeitsplatz, auch durch Kunden oder Dritte, zu verhindern. Ein zusätzlicher Schwerpunkt liegt auf der Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und der Unterstützung von Arbeitnehmern in den Wechseljahren.
- Familienrechte: Der Gesetzentwurf erweitert den Schutz von Familien. Trauerurlaub, Elternurlaub und Vaterschaftsurlaub werden vom ersten Tag der Beschäftigung an gewährt. Der Gesetzentwurf stärkt auch den Schutz von Arbeitnehmern, die aus dem Mutterschaftsurlaub oder anderen familienbezogenen Urlauben zurückkehren.
- Flexibles Arbeiten: Arbeitnehmer können nun zweimal im Jahr flexible Arbeitszeiten beantragen, und Arbeitgeber müssen jede Ablehnung detailliert begründen. Diese Änderungen zielen darauf ab, einen gerechteren Zugang zu flexiblen Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen.
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Null-Stunden-Verträge: Das gesetzliche Krankengeld (SSP) wird ab dem ersten Krankheitstag gezahlt, und die Mindestverdienstgrenzen werden abgeschafft. Null-Stunden-Verträge werden eingeschränkt, indem die Arbeitgeber verpflichtet werden, den Arbeitnehmern eine angemessene Vorankündigung für den Schichtwechsel und garantierte Arbeitszeiten nach einem bestimmten Zeitraum zu gewähren.
- Gewerkschaften und Arbeitskampfmaßnahmen: Der Gesetzentwurf stärkt die Rechte der Gewerkschaften, indem er elektronische Streikurabstimmungen zulässt, die Anerkennungsanforderungen lockert und die Vorschriften über Mindestdienstleistungen während eines Streiks abschafft. Streikende Arbeitnehmer erhalten einen stärkeren Kündigungsschutz, und die Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter über ihr Recht auf Gewerkschaftsmitgliedschaft informieren.
- Faire Verteilung von Trinkgeldern: Neue Vorschriften verpflichten die Arbeitgeber zur gerechten Verteilung von Trinkgeldern, Zuwendungen und Servicegebühren und sehen regelmäßige Konsultationen zur Überprüfung der Maßnahmen vor.
- Durchsetzung auf dem Arbeitsmarkt: Der Gesetzentwurf sieht eine neue Aufsicht durch eine öffentliche Behörde (wahrscheinlich die Fair Work Agency) vor, um die Einhaltung der Arbeitsgesetze zu gewährleisten und die Belastung der Arbeitnehmer zu verringern, die eigenständig Ansprüche geltend machen müssen.
Diese Änderungen zielen darauf ab, ein gerechteres und solidarischeres Arbeitsumfeld für Arbeitnehmer zu schaffen und gleichzeitig die Erwartungen der Arbeitgeber zu klären. Die Regierung hat außerdem Konsultationen zu vier Themen eingeleitet (Massenentlassungen, gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Null- und Niedrigstundenverträge, Gewerkschaften und Arbeitsbeziehungen), die noch bis zum 2. Dezember laufen werden.