Fraud Blocker Gehaltsabrechnung und des Arbeitsrechts in Polen für 2025

Aktualisierungen der Gehaltsabrechnung und des Arbeitsrechts in Polen für 2025

Ab dem 1. Januar 2025 werden in Polen wichtige Änderungen des Arbeitsrechts, der Löhne und der Sozialleistungen eingeführt. Der Mindestlohn wird auf 4.666 PLN brutto steigen, der Stundensatz auf 30,50 PLN brutto. Diese Änderungen werden sich auf verschiedene Aspekte der Beschäftigung auswirken, u. a. auf Nachtarbeitszuschläge, Abfindungsgrenzen und Beiträge für den Elternurlaub.

Zusätzlich zu den Lohnaktualisierungen zielen die neuen Rechtsvorschriften darauf ab, die Rechte der Arbeitnehmer zu stärken und die Arbeitsvermittlung zu verbessern. Zu den bemerkenswerten Änderungen gehören die Einführung eines zusätzlichen Mutterschaftsurlaubs für Eltern von Frühgeburten oder Kindern, die einen längeren Krankenhausaufenthalt benötigen, sowie ein vorgeschlagenes Gesetz über Tarifverträge zur Straffung der Vorschriften.

Dieser Blog befasst sich mit den bevorstehenden Änderungen und gibt einen detaillierten Überblick über ihre Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Änderungen für 2025

  • Mindeststundensatz für Arbeit;
  • Lohnzuschlag für jede Stunde Nachtarbeit;
  • Mindestentschädigung für einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz;
  • Mindestvergütung für einen Arbeitnehmer für die Zeit der nicht geleisteten Arbeit, wenn er bereit war, sie zu leisten, aber aus Gründen, die der Arbeitgeber zu vertreten hat, daran gehindert wurde;
  • Mindestvergütung für einen Arbeitnehmer, der aufgrund des Arbeitsplans im angenommenen Abrechnungszeitraum nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet ist;
  • Beträge, die von Abzügen frei sind;
  • Höchstbetrag der Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus Gründen, die der Arbeitnehmer nicht zu vertreten hat;
  • Höchstbetrag der monatlichen Geldleistung während eines Praktikums für Hochschulabsolventen;
  • Mindestgrundlage für die Berechnung des Krankengeldes bei Vollzeitbeschäftigung;
  • Mindestgrundlage für die Berechnung der Beiträge zur Renten- und Invaliditätsversicherung für Personen im Elternurlaub.

Am 1. Januar 2025 soll das Gesetz über Tarifverträge und Kollektivvereinbarungen in Kraft treten, so sieht es zumindest der Entwurf dieses Gesetzes vor. Der Entwurf enthält eine umfassende Regelung zur Bestimmung der Grundsätze für den Abschluss und die Protokollierung von Tarifverträgen und Kollektivvereinbarungen auf der Grundlage des Gesetzes. Nach Ansicht der Verfasser ist eine Ausgliederung dieser Regelung aus dem Arbeitsgesetzbuch erforderlich.

Zusätzlicher Mutterschaftsurlaub

Der Ministerrat hat einen Gesetzentwurf angenommen, mit dem ein neues Recht auf zusätzlichen Mutterschaftsurlaub für Eltern von Frühgeborenen und Eltern von Kindern, die rechtzeitig geboren wurden, aber nach der Geburt einen längeren Krankenhausaufenthalt benötigen, eingeführt wird. Der zusätzliche Mutterschaftsurlaub wird bis zu 8 bzw. 15 Wochen dauern.

Der zusätzliche Mutterschaftsurlaub kann in einem Stück und unmittelbar nach dem Mutterschaftsurlaub in Anspruch genommen werden. Dieser Urlaub wird auf Antrag gewährt, d. h. die Eltern entscheiden, ob sie ihn in Anspruch nehmen wollen. Er gilt auch für Eltern, die ein Kind adoptieren, und für Pflegefamilien.

Beschäftigung und Arbeitslosigkeit

Die Gesetzgebungsarbeiten zum Entwurf des Gesetzes über den Arbeitsmarkt und die Arbeitsverwaltung, das das derzeit geltende Gesetz über die Beschäftigungsförderung und die Arbeitsmarktinstitutionen ersetzen soll, sind im Gange. Die neuen Regelungen sollen die Effizienz der Arbeitsämter und die Dauerhaftigkeit der Beschäftigung von zuvor arbeitslosen Personen verbessern sowie die Zeit der Arbeitssuche verkürzen.

Darüber hinaus sieht das Projekt eine bessere Unterstützung von Familien, von Personen, die nach der Geburt eines Kindes auf den Arbeitsmarkt zurückkehren, und von Personen, die pflegebedürftige Personen (Kinder, ältere Eltern, Kranke usw.) betreuen, vor.

Mit Parakar den Änderungen im Arbeitsrecht voraus sein

Das Jahr 2025 rückt näher und die Aktualisierungen der polnischen Arbeitsgesetze und Mindestlohnregelungen markieren einen entscheidenden Wandel sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Von höheren Löhnen bis hin zu verbessertem Elternurlaub und gestrafften Tarifverträgen – diese Änderungen zielen darauf ab, die Rechte der Arbeitnehmer zu stärken und gleichzeitig faire Beschäftigungspraktiken zu fördern. Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und die Vorteile dieser Neuerungen in vollem Umfang zu nutzen, ist es wichtig, informiert zu sein und proaktiv zu handeln.

Wenn Sie ein Arbeitgeber sind, der sich mit diesen Änderungen auseinandersetzen muss, oder ein Arbeitnehmer, der Klarheit über seine Rechte sucht, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung, um sicherzustellen, dass Sie auf die bevorstehenden arbeitsrechtlichen Neuerungen und deren Auswirkungen auf Ihren Arbeitsplatz bestens vorbereitet sind. Wir helfen Ihnen, einen reibungslosen Übergang ins Jahr 2025 zu schaffen.

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