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Arbeitsrecht in Polen

Im Vergleich zu vielen anderen Ländern bieten die Grundsätze des polnischen Arbeitsrechts den Arbeitnehmern oft einen besseren Sozial-, Einkommens- und Arbeitsschutz, was das finanzielle und betriebliche Risiko für Unternehmen und Arbeitgeber im Vergleich zu dem, was im Heimatland des Kunden üblich sein mag, erhöhen kann.

Wenn Sie an detaillierteren Informationen zum polnischen Arbeitsrecht interessiert sind, haben wir alle relevanten Informationen zu Arbeitsbedingungen, sozialer Sicherheit, Vertragsarten, Probezeit/Kündigungsfristen und Kündigungen in einem einzigen Dokument zusammengestellt. Bitte geben Sie ihre Daten an, und Sie erhalten die Informationen umgehend.

Polen

Arbeitsbedingungen

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Mindestlohn

Der Mindestlohn in Polen beträgt im ersten Halbjahr 2023 monatlich PLN 3.490 (~EUR 741). Ab dem 1. Juli 2023 wird er PLN 3.600 (~EUR 764) betragen.

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Ruhezeiten

Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine ununterbrochene tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden und eine ununterbrochene wöchentliche Ruhezeit von mindestens 35 Stunden bzw. 24 Stunden in bestimmten Fällen.

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Medizinische Untersuchung

Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf ärztliche Erst-, Zwischen- und Nachuntersuchungen. Der Arbeitgeber trägt die Kosten für die ärztliche Untersuchung und sollte sie, wenn möglich, während der Arbeitszeit ansetzen.

während der Arbeitszeit. Ohne ein gültiges ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass keine Einwände gegen die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit bestehen, dürfen Arbeitnehmer ihre Arbeit nicht aufnehmen.

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Arbeitszeiten

Es wird erwartet, dass die Mitarbeiter im Durchschnitt 40 Stunden pro Woche arbeiten (8 Stunden pro Tag – 5 Tage pro Woche). Die Wochenarbeitszeit einschließlich Überstunden darf im angenommenen Abrechnungszeitraum durchschnittlich 48 Stunden und im Kalenderjahr 150 Stunden nicht überschreiten.

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Bezahlter Jahresurlaub

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt entweder 20 oder 26 Tage im Jahr, abhängig von der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers (weniger als 10 Jahre = 20 Tage; 10 oder mehr Jahre = 26 Tage). Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs wird auch die Ausbildung berücksichtigt (so wird z.B. ein Universitätsabschluss als 8 Jahre Beschäftigung gewertet). Neue Mitarbeiter, die im Laufe des Kalenderjahres eingestellt werden, haben Anspruch auf Jahresurlaub im Verhältnis zu der Zeit, die sie beim neuen Arbeitgeber beschäftigt sind

Nicht in Anspruch genommene Urlaubstage werden auf das folgende Jahr übertragen und müssen bis zum 30. September des Folgejahres genommen werden. Es ist verboten, Arbeitnehmer für die Nichtinanspruchnahme ihres Urlaubs zu bezahlen, es sei denn, ihr Arbeitsverhältnis endet.

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Krankheitsurlaub

Alle Arbeitnehmer sind gesetzlich krankenversichert. Das Krankengeld wird vom Arbeitgeber finanziert. Es wird dem Arbeitnehmer für die ersten 33 Tage der Arbeitsunfähigkeit in einem Kalenderjahr gezahlt

Kalenderjahr (für die ersten 14 Tage, wenn der Arbeitnehmer 50 Jahre alt ist). Den Anspruch auf Krankengeld erwirbt der Arbeitnehmer erst nach 30 Tagen ununterbrochener Versicherung (die Wartezeit Zeitraum). Für jede krankheitsbedingte Abwesenheit ist ein von einem Arzt unterzeichnetes Attest erforderlich.

Sozialversicherung

Über die polnische Gehaltsabrechnung von Parakar sind Arbeitnehmer in allen Bereichen der polnischen Sozialversicherung vollständig abgesichert. Die Arbeitgeberkosten, die an die polnische Sozialversicherung (ZUS) zu entrichten sind, liegen zwischen 19,21% und 22,14% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers.

Krankenversicherung

In Polen zahlen nur Arbeitnehmer Beiträge zur Krankenversicherung. Der Arbeitgeber berechnet den Beitrag für den Arbeitnehmer, zieht ihn ab und reicht ihn in dessen Namen ein.

Rente + Kapitalpläne für Arbeitnehmer (PPK)

Arbeitnehmer, die in Polen arbeiten, werden automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung eingeschrieben, sobald sie ihre Arbeit aufnehmen. Die Leistungen umfassen nicht nur die Rente an sich, sondern auch Invaliditätsleistungen.

PPK ist ein verpflichtendes Programm zur langfristigen Altersvorsorge, das gemeinsam von Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Staat finanziert und von einem dritten

Finanzinstitut betrieben wird. Der Arbeitgeber zahlt für jeden teilnehmenden Arbeitnehmer einen Grundbeitrag von 1,5% des Bruttolohns. Der Arbeitgeber kann sich für einen zusätzlichen Beitrag entscheiden.

Der Arbeitgeber berechnet auch den Arbeitnehmerbeitrag, zieht ihn ab und überweist ihn an das Finanzinstitut, das die PPK betreibt.

Unfallversicherung

Der Arbeitgeberbeitrag umfasst eine Unfallversicherung, deren Höhe von der Anzahl der Mitarbeiter und der Branche abhängt.

Arbeitsfonds & Fonds für garantierte Leistungen an Arbeitnehmer (FGSP)

Die Arbeitgeber müssen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung/Arbeitsfonds leisten. Im Falle von Arbeitslosigkeit können Arbeitnehmer, die in den letzten 18 Monaten mindestens 365 Tage gearbeitet haben und den Mindestlohn erhalten haben, Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers werden alle Ansprüche von Arbeitnehmern, ehemaligen Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen durch den Fonds für Arbeitnehmerleistungen garantiert. Auch der Arbeitgeber zahlt in diesen Fonds ein.

Mutterschaftsurlaub

Alle schwangeren Arbeitnehmerinnen, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags arbeiten, haben Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub (urlop macierzyński) von 20 Wochen, von denen 6 vor dem

dem Geburtstermin genommen werden können. Im Falle einer Mehrlingsgeburt wird der Urlaub auf 31/33/35/37 Wochen (je nach Anzahl der Kinder) verlängert. Wenn die Mutter früher an ihren Arbeitsplatz zurückkehren möchte, kann sie nur den obligatorischen Mindesturlaub von 14 Wochen in Anspruch nehmen. Der Rest des Urlaubs kann vom Vater des Kindes genommen werden.

Die Sozialversicherungsanstalt übernimmt das Mutterschaftsgeld in Höhe von 100 % des Gehalts der Arbeitnehmerin.

Vaterschaftsurlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub innerhalb der ersten 24 Monate nach der Geburt des Kindes (oder ab dem Datum der Adoption, bevor das Kind 7 Jahre alt wird). Der Urlaub kann in maximal zwei Abschnitten genommen werden, die jeweils nicht kürzer als eine Woche sind.

Die Sozialversicherung zahlt den Urlaub in Höhe von 100% des Gehalts des Arbeitnehmers.

Elternurlaub

Eltern haben Anspruch auf maximal 32 Wochen (34 Wochen bei Mehrlingsgeburten) bezahlten Elternurlaub, der sofort nach vollständiger Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubs beginnen kann.

Der Elternurlaub sollte bis zum Ende des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden, in dem das Kind das Alter von 6 Jahren erreicht.

Ihr Leitfaden

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Wenden Sie sich an unsere Experten in Polen, die ihnen gerne ihre Fragen zu den polnischen Arbeitsgrundsätzen beantworten.

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