Fraud Blocker Whistleblower- und Beschwerderichtlinie - Parakar

Whistleblower- und Beschwerderichtlinie

Informationen zur Richtlinie

Alle Mitarbeiter, ob extern oder intern, werden dazu angehalten, zum frühestmöglichen Zeitpunkt und in angemessener Weise ernsthafte Bedenken hinsichtlich möglicher Unregelmäßigkeiten in der Finanzberichterstattung und anderer Fehlpraktiken zu äußern.

Das Whistleblower-Meldeformular (anonym) steht allen internen und externen Mitarbeitern, ehemaligen Mitarbeitern und Dritten wie Lieferanten und Auftragnehmern offen.

Diese Richtlinie dient dazu:

  • Unterstützen Sie unsere Werte
  • Stellen Sie sicher, dass Mitarbeiter Bedenken äußern können, ohne Angst vor Vergeltung haben zu müssen
  • Bieten Sie einen transparenten und vertraulichen Prozess für den Umgang mit solchen Bedenken

Diese Richtlinie deckt nicht nur mögliche Unregelmäßigkeiten in der Finanzberichterstattung ab, sondern auch:

  • Betrug
  • Korruption, Bestechung oder Erpressung
  • Kriminelle Taten
  • Nichteinhaltung einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung
  • Justizirrtum
  • Handlung oder Unterlassung, bei der das öffentliche Interesse auf dem Spiel steht
  • Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit einer Person
  • Gefährdung der Umwelt; Und
  • Verschleierung eines der oben genannten Punkte

Prinzipien

  • Alle geäußerten Bedenken werden fair und ordnungsgemäß behandelt.
  • Wir dulden keine Belästigung oder Schikanierung von Personen, die ein echtes Anliegen äußern.
  • Jede Person, die eine Offenlegung vornimmt, behält ihre Anonymität, sofern sie nichts anderes vereinbart.
  • Wir stellen sicher, dass jede Person, die ein Anliegen vorbringt, weiß, wer für die Angelegenheit zuständig ist.

Wir stellen sicher, dass niemand durch die Meldung eines Anliegens gefährdet wird, selbst wenn er sich irrt. Dies gilt auch für Personen, die bei der Meldung mitgewirkt haben, etwa den Vertrauensberater und besorgte Kollegen. Wir übertragen diese Zusicherung jedoch nicht auf jemanden, der in böswilliger Absicht eine Angelegenheit zur Sprache bringt, von der er weiß, dass sie unwahr ist.

Beschwerdeverfahren

Jeder (interne oder externe) Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter oder Dritte, der vernünftigerweise und in gutem Glauben davon ausgeht, dass am Arbeitsplatz von Parakar ein Fehlverhalten vorliegt, sollte dies unverzüglich seinem Vorgesetzten melden.

Wenn sie aus irgendeinem Grund zögern, das Fehlverhalten ihrem Vorgesetzten zu melden, können sie ihre Bedenken an folgende Adresse richten:

  • Der Group General Counsel, oder
  • Der Group HR Manager, bzw
  • Der Group Financial Controller

Diese Personen unterliegen der Schweigepflicht. Jede Person, die eine Meldung erstattet, wird im Folgenden als „Whistleblower“ bezeichnet.

Whistleblower, die befürchten, mit einem anderen Mitarbeiter gesprochen zu haben, können sich über den untenstehenden Link anonym melden. Auch interne Mitarbeiter können über ihr Personio-Dashboard berichten.

In diesem Fall werden ihre Bedenken dem Unternehmen ohne Offenlegung ihrer Identität gemeldet.

Wenn diese Kanäle befolgt wurden und der Whistleblower immer noch Bedenken hat oder wenn der Whistleblower der Meinung ist, dass die Angelegenheit so ernst ist, dass sie mit keiner der oben genannten Personen besprochen werden kann, kann er sich an den Gründer/CEO von Parakar wenden.

Um Zweifel auszuschließen: Wenn der Whistleblower es vorzieht, ein Anliegen sofort über den Link auf der Website von Parakar oder Personio zu melden, ohne mit den oben genannten Kanälen zu sprechen, geben wir ihm/ihr/ihm diese Möglichkeit.

Der Whistleblower hat auch die Möglichkeit, Rat einzuholen oder eine Meldung bei der niederländischen Whistleblower-Behörde („Huis voor Klokkenluiders“) einzureichen.

Melden

Ablauf nach der Meldung

Der Whistleblower, der seine Bedenken geäußert hat, wird innerhalb von zwei Arbeitstagen über Folgendes informiert:

  • Wer kümmert sich um die Angelegenheit?
  • Wie sie mit ihnen in Kontakt treten können und
  • Falls weitere Hilfe erforderlich ist.

Wir werden so viel Feedback wie möglich geben, ohne dabei die Vertrauenspflicht zu verletzen, die wir gegenüber jemand anderem haben.

Der Zeitplan für die endgültige Entscheidung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Der Whistleblower erhält jedoch alle 10 Tage einen Status der Beschwerde.

Parakar wird den Whistleblower über die Ergebnisse der Untersuchung informieren, auch wenn das Unternehmen beschließt, keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen.

Die Identität des Whistleblowers wird ohne vorherige Zustimmung nicht offengelegt. Wenn Bedenken nicht ohne Offenlegung der Identität geklärt werden können, z.B. Wenn ihre Beweise erforderlich sind, wird Parakar mit dem betroffenen Whistleblower in einen Dialog treten, um zu klären, ob und wie wir vorgehen können.

Büro Niederlande +31 85 2010 004
Büro Deutschland +49 3222 109 47 14
Büro Irland +353 15 137 854
Büro Belgien +32 2 592 0540
Büro Frankreich +33 18 48 89 879
Büro Spanien +34 932 201 410
Büro UK +44 2036 0862 58
Büro Italien +39 0282 944 661
Büro Portugal +351 305510191
Büro Polen +48 221031254