Geänderte Rechtsvorschriften zur Selbstständigkeit in den Niederlanden
Die niederländische Regierung hat kürzlich ihren Ansatz zur Regulierung der Selbstständigkeit überarbeitet, indem sie die geplante Gesetzgebung zur Selbstständigkeit teilweise aufgegeben hat. Diese Entscheidung zielt darauf ab, sowohl für Selbstständige als auch für die Organisationen, die sie beschäftigen, mehr Klarheit und Stabilität zu schaffen. Auch wenn dies wie eine Vereinfachung des regulatorischen Umfelds erscheinen mag, bleibt die Realität für Arbeitgeber jedoch komplex.
In diesem Blogbeitrag untersuchen wir, was sich geändert hat, warum diese Änderungen vorgenommen wurden und was sie für Arbeitgeber bedeuten, insbesondere für diejenigen, die im internationalen Kontext tätig sind.
Selbstständigkeit in den Niederlanden verstehen
Ein Selbstständiger betreibt sein eigenes Unternehmen ohne Angestellte. Viele internationale Unternehmen beauftragen Selbstständige für projektbezogene Arbeiten oder spezialisierte Aufgaben. Dieses Modell bietet beiden Seiten Flexibilität. Klare Regeln sind jedoch unerlässlich, um eine falsche Einstufung zu verhindern.
Hintergrund: Warum wurde das Vbar-Gesetz eingeführt?
Der Gesetzesentwurf, das Gesetz über verantwortungsvolle Vergütungsvereinbarungen in Arbeitsverhältnissen (Vbar-Gesetz), wurde eingeführt, um ein wachsendes Problem auf dem niederländischen Arbeitsmarkt zu bekämpfen: Scheinselbstständigkeit.
Da flexible Arbeitsmodelle und die Zahl der Selbstständigen in den Niederlanden zugenommen haben, ist es schwieriger geworden, zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen zu unterscheiden. Viele Unternehmen setzen aus Gründen der Flexibilität auf Selbstständige, doch in der Praxis ähneln einige dieser Arbeitsverhältnisse einem traditionellen Arbeitsverhältnis. Das Vbar-Gesetz zielte darauf ab, klarere Regeln im Rahmen der Gesetzgebung für Selbstständige zu schaffen, indem es sich auf folgende Punkte konzentrierte: Darüber hinaus sah der Vorschlag eine gesetzliche Vermutung des Arbeitsverhältnisses bei niedrigeren Stundensätzen vor, was den Arbeitgebern, die Selbstständige beschäftigen, mehr Verantwortung auferlegt hätte.
- dem Ausmaß der Kontrolle, die ein Unternehmen über den Arbeitnehmer ausübt
- der Frage, ob die Arbeit in das Unternehmen eingebettet ist
- der wirtschaftlichen Abhängigkeit des Auftragnehmers
Was hat sich geändert?
Das niederländische Kabinett hat beschlossen, den Abschnitt des Vbar-Gesetzes aufzuheben, der gesetzlich definieren sollte, wann eine Person als Selbstständiger gilt und wann sie als Arbeitnehmer eingestuft wird. Laut dem Minister für Soziales und Beschäftigung führte die mangelnde Unterstützung für diesen Teil des Vorschlags zu Verwirrung und Besorgnis unter den Unternehmen, was wiederum die Gefahr barg, die Zahl der verfügbaren Aufträge für Freiberufler zu verringern.
Gleichzeitig arbeitet die Regierung weiter an einem neuen Rahmenwerk: dem Zelfstandigenwet, von dem erwartet wird, dass es eine ausgewogenere und breit unterstützte Lösung bietet.
Wichtig ist, dass ein Element weiterhin Priorität hat: die Stärkung der rechtlichen Position von Selbstständigen mit geringerem Einkommen. Die Regierung strebt zusätzliche Schutzmaßnahmen für Auftragnehmer an, die bis zu etwa 38 € pro Stunde verdienen, was ein Zeichen für die anhaltende Aufmerksamkeit für schutzbedürftige Gruppen innerhalb des Marktes für Selbstständige ist.
Was sich nicht geändert hat
Obwohl ein Teil der Gesetzgebung zurückgezogen wurde, ist es für Arbeitgeber entscheidend zu verstehen, dass die allgemeinen Durchsetzungsbestimmungen nicht gelockert wurden. Seit dem 1. Januar 2025 haben die niederländischen Behörden die vollständige Durchsetzung gegen Scheinselbstständigkeit wieder aufgenommen. Das bedeutet, dass von Unternehmen weiterhin erwartet wird, ihre Belegschaft korrekt einzustufen.
Wenn ein Selbstständiger falsch eingestuft ist und tatsächlich als Arbeitnehmer tätig ist, können die Folgen erheblich sein: Mit anderen Worten: Auch wenn die Änderungen auf dem Papier weniger streng erscheinen mögen, bleibt die Durchsetzung in der Praxis sehr real.
- Arbeitgeber können verpflichtet werden, Lohnsteuern rückwirkend zu zahlen
- es können arbeitsrechtliche Konsequenzen entstehen (z. B. Kündigungsschutz)
- es könnten Rentenverpflichtungen gelten
Was bedeutet dies für Arbeitgeber?
Für Arbeitgeber schafft die aktuelle Situation einen Widerspruch. Einerseits wurde die Verschärfung der Gesetzgebung verschoben. Andererseits bleiben die Durchsetzung und die Risiken unverändert.
Das bedeutet, dass Unternehmen bei der Beauftragung von Selbstständigen weiterhin Vorsicht walten lassen müssen. Das Fehlen neuer Vorschriften bietet keine größere Freiheit, sondern sorgt lediglich für anhaltende Unklarheit.
Anstatt sich allein auf die Gesetzgebung zu verlassen, sollten sich Unternehmen darauf konzentrieren, wie Arbeitsbeziehungen in der Praxis gestaltet sind. Schlüsselindikatoren wie Weisungsgebundenheit, Unabhängigkeit und Integration in das Unternehmen bleiben zentral bei der Beurteilung, ob jemand als Auftragnehmer gilt.
In diesem Zusammenhang sind eine ordnungsgemäße Dokumentation, klare Vereinbarungen und einheitliche Arbeitspraktiken bei der Beauftragung von Selbstständigen wichtiger denn je.
Warum dies international noch mehr zählt
Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen ist diese Entwicklung Teil eines umfassenderen globalen Trends. Regierungen prüfen flexible Arbeitsmodelle und die Einstufung von Arbeitnehmern zunehmend genauer.
Im internationalen Kontext steigt die Komplexität jedoch erheblich. Jedes Land hat seine eigenen Regeln, Definitionen und Durchsetzungspraktiken. Eine Regelung, die für Selbstständige in den Niederlanden konform ist, muss in Deutschland, Frankreich oder Großbritannien nicht unbedingt konform sein. Dies stellt Unternehmen vor Herausforderungen, die international expandieren und gleichzeitig die Flexibilität ihrer Belegschaft bewahren wollen.
Anstatt Compliance als Hindernis zu betrachten, sollten Unternehmen sie als strategische Grundlage für nachhaltiges Wachstum betrachten. Eine von Anfang an korrekte Einstufung der Arbeitnehmer verhindert kostspielige Korrekturen im Nachhinein.
Wie Parakar Arbeitgeber unterstützt
Die Navigation durch die Vorschriften für Selbstständige in den Niederlanden und insbesondere in mehreren Ländern kann komplex sein. Die Vorschriften entwickeln sich ständig weiter, und der Spielraum für Fehler bei der Zusammenarbeit mit Selbstständigen ist gering.
Bei Parakar unterstützen wir Unternehmen beim Aufbau konformer und skalierbarer Personalstrukturen. Dazu gehören die Bewertung der Arbeitnehmerklassifizierung, die Sicherstellung, dass Verträge mit der niederländischen Gesetzgebung für Selbstständige übereinstimmen, sowie die Unterstützung sowohl bei der Lohnabrechnung als auch bei HR-Prozessen.
Für internationale Unternehmen bieten wir Lösungen wie Non-Residential Payroll (NRP) und Employer of Record (EOR) an, die es Unternehmen ermöglichen, in den Niederlanden Mitarbeiter einzustellen, ohne eine lokale Niederlassung zu gründen – selbst wenn sie von Selbstständigkeitsstrukturen weggehen.
Unser Ziel ist es, die internationale Expansion zu vereinfachen. Wir helfen Ihnen, die Vorschriften einzuhalten und kostspielige Fallstricke zu vermeiden.