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Besteuerung in den Niederlanden und Belgien bei geteilter Gehaltsabrechnung

Die Navigation durch die Steuerlandschaft bei grenzüberschreitender Beschäftigung in den Niederlanden und Belgien ist keine leichte Aufgabe. Für Fachkräfte, die in dem einen Land wohnen und in dem anderen arbeiten, kann die Einhaltung der Steuervorschriften kompliziert sein, da jedes Land andere Steuergesetze und Sozialversicherungsvorschriften anwendet.

In den Niederlanden gibt es ein progressives Steuersystem, das sich auf die Einkommenshöhe von Einwohnern und Ausländern auswirkt, während Belgien ein ähnliches System mit zusätzlichen regionalen Steuern hat, die sich ebenfalls auf die Steuerpflichten auswirken.

In diesem Blog wird untersucht, wie geteilte Lohn- und Gehaltsabrechnungen die Einhaltung von Steuervorschriften vereinfachen, Doppelbesteuerung vermeiden und die Angleichung der Sozialversicherungsvorschriften unterstützen können, so dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ihre grenzüberschreitenden Verpflichtungen effektiv erfüllen können.

Besteuerung in den Niederlanden und Belgien

Bei der Besteuerung von Grenzgängern zwischen den Niederlanden und Belgien sind die unterschiedlichen Steuergesetze und Steuersätze der beiden Länder zu beachten. In den Niederlanden wird das Einkommen progressiv besteuert, wobei auf höhere Einkommen höhere Steuersätze angewandt werden, was sich sowohl auf in den Niederlanden ansässige als auch auf in den Niederlanden arbeitende Ausländer auswirkt.

Belgien hat ein progressives Steuersystem und erhebt zusätzliche lokale Steuern, die je nach Region variieren, was die Steuerlast für in Belgien ansässige Personen, die jenseits der Grenze arbeiten, erhöhen kann. Anders als in den Niederlanden, wo die lokalen Steuern im Allgemeinen auf Faktoren wie dem Immobilienwert (wenn ein Einwohner ein Haus besitzt) und nicht auf dem Einkommen basieren, sind die belgischen lokalen Steuern einkommensabhängig. Bei niederländischen Einwohnern, die zur Miete wohnen, sind diese lokalen Steuern oft in der Miete enthalten. Dieser Unterschied führt zu besonderen steuerlichen Überlegungen für Grenzgänger, die in Belgien wohnen, aber teilweise in den Niederlanden arbeiten.

Um zu verhindern, dass Arbeitnehmer für dasselbe Einkommen doppelt besteuert werden, haben die Niederlande und Belgien ein Einkommensteuerabkommen geschlossen. Dieses Abkommen sieht vor, dass das Einkommen in erster Linie in dem Land besteuert wird, in dem die Arbeit geleistet wird, wobei die in einem Land gezahlten Steuern mit den im anderen Land geschuldeten Steuern verrechnet werden können. Mit einer geteilten Lohn- und Gehaltsabrechnung können Unternehmen dieses Abkommen wirksam umsetzen, indem sie die Einkünfte auf der Grundlage des Arbeitsortes zuordnen, wodurch die Einhaltung sowohl der niederländischen Steuergesetze für Expats als auch der belgischen Steuervorschriften für Grenzgänger gewährleistet wird. Durch die korrekte Aufteilung und Meldung des Einkommens vereinfacht die geteilte Lohn- und Gehaltsabrechnung die Einhaltung der Vorschriften und hilft sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern, eine effiziente, steuerlich konforme Struktur über die Grenzen hinweg aufrechtzuerhalten.

Auswirkungen auf die Sozialversicherung

Für grenzüberschreitende Arbeitnehmer zwischen den Niederlanden und Belgien kann die Einhaltung der Sozialversicherungsvorschriften ebenso komplex sein wie die steuerlichen Verpflichtungen. Jedes Land hat sein eigenes Sozialversicherungssystem mit unterschiedlichen Sätzen und Beiträgen für Krankenversicherung, Rente und andere Leistungen. Arbeitnehmer zahlen in der Regel in das Sozialversicherungssystem des Landes ein, in dem sie arbeiten. Für Grenzgänger, die ihre Arbeitszeit zwischen den Niederlanden und Belgien aufteilen, kann es jedoch schwierig sein zu bestimmen, wohin die Sozialversicherung zu zahlen ist.

Nach den EU-Sozialversicherungsvorschriften sind Arbeitnehmer im Allgemeinen in ihrem Wohnsitzland sozialversichert. Wenn ein Arbeitnehmer jedoch mehr als 75 % seiner Arbeitszeit im Ausland arbeitet, unterliegt er dem Sozialversicherungssystem des Landes, in dem er arbeitet. Ab dem 1. Juli 2023 gilt eine Ausnahmeregelung für Fernarbeitnehmer: Arbeitnehmer, die in Belgien wohnen und für ein niederländisches Unternehmen arbeiten, können bis zu 49 % der Zeit von Belgien aus arbeiten, ohne dass sich ihr Sozialversicherungsschutz ändert, sofern die Arbeit ausschließlich für das niederländische Unternehmen erfolgt.

Ein Arbeitnehmer, der in Belgien wohnt, aber mehr als 25 % seiner Arbeitszeit in den Niederlanden verbringt, muss unter Umständen in die niederländische Sozialversicherung einzahlen. Bei einer geteilten Lohn- und Gehaltsabrechnung können Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge auf der Grundlage der Anforderungen der einzelnen Länder aufteilen und so die Einhaltung der niederländischen und belgischen Sozialversicherungsgesetze gewährleisten. Durch eine ordnungsgemäße Verwaltung der Sozialversicherungsbeiträge für grenzüberschreitend tätige Mitarbeiter können Unternehmen Probleme wie doppelte Beiträge vermeiden und sicherstellen, dass die Mitarbeiter ihre Ansprüche im Sozialversicherungssystem des jeweiligen Landes aufrechterhalten.

Compliance und rechtliche Anforderungen

Für Unternehmen, die eine getrennte Lohn- und Gehaltsabrechnung in Belgien und den Niederlanden durchführen, ist es wichtig, die rechtlichen Anforderungen in beiden Ländern zu kennen. Die Anforderungen an die Lohn- und Gehaltsabrechnung sind in beiden Ländern unterschiedlich, mit spezifischen Regeln für die Steuererklärung, die Sozialversicherungsbeiträge und die Beschäftigungsstandards. Der Schlüssel zur Vermeidung potenzieller Bußgelder und rechtlicher Probleme liegt darin, sicherzustellen, dass das Einkommen jedes Mitarbeiters korrekt zugeordnet und gemäß den Richtlinien des jeweiligen Landes gemeldet wird.

In den Niederlanden umfasst die Einhaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnung die Einhaltung der niederländischen Steuermeldestandards sowie die Gewährleistung von Beiträgen zu Sozialversicherungsprogrammen auf der Grundlage der Arbeitszuweisung des Mitarbeiters. Die belgischen Compliance-Anforderungen sind noch komplexer, da sie zusätzliche Verpflichtungen in Bezug auf lokale und regionale Steuern sowie spezifische Sozialversicherungsvorschriften für in Belgien ansässige Personen enthalten. Für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer erfordert die Erfüllung dieser grenzüberschreitenden rechtlichen Anforderungen an die Lohn- und Gehaltsabrechnung oft eine sorgfältige Koordinierung, um sicherzustellen, dass die Beiträge und Steuern sowohl mit den niederländischen als auch mit den belgischen Systemen übereinstimmen.

Die rechtlichen Anforderungen erstrecken sich auch auf die Arbeitsgesetze, die sich auf die Gehaltsabrechnung in beiden Ländern auswirken. So können sich beispielsweise die arbeitsrechtlichen Vorschriften in beiden Ländern auf Elemente der Lohn- und Gehaltsabrechnung wie Lohnschutz, Steuereinbehalt und Meldefrequenz auswirken. Durch die Einhaltung der Arbeits- und Steuergesetze, die die Einhaltung der geteilten Lohn- und Gehaltsabrechnung sowohl in Belgien als auch in den Niederlanden regeln, können Unternehmen ihre grenzüberschreitenden Mitarbeiter besser unterstützen und transparente, konforme Lohn- und Gehaltsabrechnungspraktiken aufrechterhalten.

Sicherstellung der Compliance mit den grenzüberschreitenden Gehaltsabrechnungslösungen von Parakar

Die erfolgreiche Einhaltung von Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer zwischen den Niederlanden und Belgien erfordert ein solides Verständnis der einzigartigen Steuer- und Gehaltsabrechnungsvorschriften des jeweiligen Landes. Die Implementierung einer geteilten Lohn- und Gehaltsabrechnung kann dazu beitragen, Probleme wie Doppelbesteuerung und doppelte Sozialversicherungsbeiträge zu vermeiden, den Prozess für Arbeitgeber zu rationalisieren und den Verwaltungsaufwand für Arbeitnehmer zu verringern.

Wenn Ihr Unternehmen grenzüberschreitende Fachkräfte beschäftigt, sollten Sie eine Partnerschaft mit Parakar in Betracht ziehen, um diese komplexen Lohn- und Gehaltsabrechnungen sicher zu bewältigen. Unser Fachwissen auf dem Gebiet der internationalen Lohn- und Gehaltsabrechnung kann dazu beitragen, dass Ihre Abläufe effizient und rechtskonform bleiben, damit Sie sich auf die Unterstützung Ihrer Mitarbeiter konzentrieren können. Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung, um zu besprechen, wie Parakar eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre grenzüberschreitende Gehaltsabrechnung entwickeln kann.

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