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Beckham-Gesetz in Spanien

Das Beckham-Gesetz, das auch als Sonderregelung für entsandte Arbeitnehmer oder als Impatriate-Gesetz bekannt ist, bietet allen, die in Spanien wohnen und arbeiten möchten, die Möglichkeit, sich für eine günstigere Steuerregelung zu entscheiden. Nach dem Beckham-Gesetz in Spanien können entsandte Arbeitnehmer sechs Jahre lang mit einem pauschalen Steuersatz von 24 % besteuert werden, anstatt mit der progressiven Einkommensteuer (IRPF), die zwischen 19 % und 47 % liegt.

Nach der Regelung des Beckham-Gesetzes können Begünstigte ihr gesamtes Einkommen bis zu einem Betrag von 600.000 Euro mit 24 % besteuern. Sobald dieser Betrag überschritten wird, gilt wieder der Steuersatz von 47 %, wie bei allen anderen Steuerpflichtigen.

Diese Regelung ist fakultativ, es müssen jedoch eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein, um sie in Anspruch nehmen zu können. Wer sie in Anspruch nehmen möchte, muss einen Antrag bei der Steuerbehörde einreichen. Nach Prüfung der Unterlagen entscheidet die Steuerbehörde über die Genehmigung des Antrags.

Wichtigste Voraussetzungen für die Anwendung des Beckham-Gesetzes ( 2024)

Um die Steuervorteile des Beckham-Gesetzes in Anspruch nehmen zu können, müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn Sie erwägen, das Beckham-Gesetz zu beantragen, sind dies die wesentlichen Kriterien, die Sie erfüllen müssen:

  • Der Antragsteller darf in den letzten fünf Jahren vor dem Umzug zu Arbeitszwecken keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien gehabt haben.
  • Sie müssen zu Arbeitszwecken nach Spanien ziehen, vor Ihrer Einreise nach Spanien ein Stellenangebot haben, ein spanisches Visum für digitale Nomaden besitzen, von einem ausländischen Unternehmen umziehen oder Geschäftsführer eines Unternehmens sein, ohne mehr als 25 % der Anteile zu besitzen (es sei denn, Sie besitzen ein Visum für Existenzgründer/Unternehmer).
  • Die in Spanien ausgeübte Arbeit muss den Großteil der beruflichen Tätigkeit des Antragstellers ausmachen. Maximal 15 % der Arbeit kann im Ausland ausgeübt werden.
  • Der Arbeitgeber kann eine spanische oder ausländische juristische Person sein, aber die Einkünfte dürfen nicht einer Betriebsstätte in Spanien zugerechnet werden.
  • Zu beachten ist, dass diese Bedingungen auch für den Ehepartner des Antragstellers und unterhaltsberechtigte Kinder unter 25 Jahren sowie für ältere oder behinderte Eltern gelten, die innerhalb des ersten Jahres nach Antragstellung mit dem Steuerpflichtigen zusammenziehen.

Der Antrag auf die Sonderregelung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung gestellt werden und die folgenden Unterlagen enthalten:

  • Ihren Reisepass und Ihre NIE-Nummer
  • Spanische Sozialversicherungsnummer
  • Arbeitsvertrag

Wer kann das Beckham-Gesetz nicht in Anspruch nehmen?

Während das Beckham-Gesetz in Spanien vielen Expatriates die Tür zu Steuervorteilen öffnet, gibt es bestimmte Ausnahmen, die zu beachten sind. Die folgenden Gruppen können die Regelung des Beckham-Gesetzes nicht in Anspruch nehmen:

  • Freiberufler oder Selbstständige, mit Ausnahme derjenigen, die ein Visum für digitale Nomaden besitzen.
  • Sportprofis, einschließlich Athleten, unabhängig von ihrer Einkommenshöhe oder ihrem Status in ihrem jeweiligen Bereich.
  • Direktoren, die eine Beteiligung von mehr als 25 % an spanischen Unternehmen halten, es sei denn, sie qualifizieren sich und beantragen ein Visum für Existenzgründer oder Unternehmer.
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