Arbeitserlaubnis in Frankreich: 4 Dinge, die Sie wissen sollten
Sie wollen einen Arbeitnehmer in Frankreich anstellen? Hochqualifizierte Migranten aus Nicht-EU-Ländern benötigen eine Arbeitserlaubnis (Authorisation de travail). Einfach eine beantragen? Das ist gar nicht so einfach! Es gibt viele verschiedene Arbeitsgenehmigungen, je nach Beschäftigungsgrad, Gehalt und Aufenthaltsdauer. Wie erhalten Sie also die richtige Arbeitserlaubnis? Und wie sieht es mit der Bearbeitungszeit aus? 4 Dinge, die Sie über die Arbeitserlaubnis in Frankreich wissen müssen.
Alle Bürger aus der EU, dem EWR, Monaco, Andorra und San Marino dürfen ohne Arbeitserlaubnis in Frankreich arbeiten. Für alle anderen ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Bevor ein Arbeitnehmer eine Arbeitserlaubnis erhält, muss er einen unterzeichneten Arbeitsvertrag für die Arbeit in Frankreich vorweisen können.
Ist eine Arbeitserlaubnis in Frankreich mit einer Aufenthaltserlaubnis vergleichbar?
Das hängt von mehreren Faktoren ab. Eine Arbeitserlaubnis kann als Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden, die dem Arbeitnehmer das Recht gibt, in Frankreich zu arbeiten, oder als spezielle Arbeitserlaubnis (zusammen mit einem Reisepass und/oder einem Visum).
Arbeitet Ihr Arbeitnehmer weniger als 90 Tage in Frankreich? Dann benötigt er/sie eine Kurzaufenthaltsgenehmigung. Dies ist eine befristete Arbeitserlaubnis (ATP, Autorisation provisoire de travail), die vom französischen Arbeitsministerium genehmigt werden muss. Sie kann z. B. beantragt werden, wenn der Arbeitnehmer Frankreich für ein kurzfristiges Projekt oder für bestimmte Sitzungen usw. besucht. Es gibt einige Ausnahmen, bei denen kein Arbeitsvertrag erforderlich ist. Diese Ausnahmen sind in einem Ministerialerlass festgehalten.
Bei einer Beschäftigung von mehr als 90 Tagen muss der Arbeitnehmer ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt beantragen, das der Aufenthaltserlaubnis entspricht (visa de long-séjour valant titre de séjour, VLS-TS). Dieses kann bis zu 12 Monate gültig sein. Mit dieser Art von Visum kann der Inhaber während der gesamten Gültigkeitsdauer nach Frankreich einreisen und sich dort aufhalten, ohne eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen zu müssen. Es wird lediglich ein Aufkleber in den Reisepass des Inhabers geklebt.
Gegebenenfalls muss der Arbeitnehmer nach 12 Monaten eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, die bis zu 4 Jahre gültig sein kann.
Was ist die richtige Arbeitserlaubnis in Frankreich für hochqualifizierte Migranten?
Um Talenten aus aller Welt die Möglichkeit zu geben, nach Frankreich zu kommen und dort zu arbeiten, hat die Regierung 2016 beschlossen, eine Aufenthaltserlaubnis namens Passeport Talent (Talentpass) einzuführen. Dabei handelt es sich um eine langfristige Aufenthaltserlaubnis, die um bis zu vier Jahre verlängert werden kann. Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, in Frankreich zu leben und zu arbeiten, gegebenenfalls mit ihren Familien.
Der Talentpass wird nur Arbeitnehmern gewährt, die durch ihre Fähigkeiten einen nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung der französischen Wirtschaft leisten können. Je nach Art des Talentpasses muss der Arbeitnehmer unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.
Passeport talent „Salarié qualifié“
- Der Arbeitsvertrag hat eine Laufzeit von mehr als einem Jahr;
- Der Arbeitnehmer verfügt über einen Abschluss, der eine mindestens fünfjährige Hochschulausbildung an einer staatlich anerkannten Hochschuleinrichtung belegt;
- Der Arbeitnehmer verdient ein jährliches Brutto-Mindestgehalt, das mindestens dem Zweifachen des gesetzlichen Mindestlohns in Frankreich für einen Vollzeitbeschäftigten entspricht, d. h. 36.946,00 €.
Passeport talent – „Entreprise innovante – exercice d’une activité salariée“ für qualifizierte Arbeitnehmer, die von einem neuen innovativen Unternehmen eingestellt werden, wenn:Passeport talent „Salarié qualifié“
- Der Arbeitsvertrag hat eine Laufzeit von mehr als einem Jahr;
- Der Arbeitsplatz ist direkt mit dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt des Unternehmens verbunden;
- Der Arbeitnehmer erhält ein jährliches Mindestbruttogehalt, das mindestens dem Zweifachen des gesetzlichen Mindestlohns in Frankreich für einen Vollzeitbeschäftigten von 36.946,00 € entspricht.
Passeport talent „Carte Bleue Européenne“ (Blaue Karte EU)
Die Blaue Karte EU ist eine EU-weit anerkannte Arbeitserlaubnis. Dieser Aufenthaltstitel ist für hochqualifizierte Migranten aus Drittstaaten in der EU gedacht. Die Gültigkeitsdauer der Blauen Karte EU richtet sich nach der Dauer des Arbeitsvertrags, wobei die Mindestdauer ein Jahr beträgt. Die Höchstdauer beträgt vier Jahre. Danach ist es möglich, die Karte zu verlängern. Um einen Talentpass mit dem Vermerk Blaue Karte EU zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Arbeitnehmer hat einen gültigen Arbeitsvertrag für eine hochqualifizierte Beschäftigung für mindestens ein Jahr;
- Es handelt sich um einen hochqualifizierten Mitarbeiter, d.h. er/sie verfügt über eine mindestens dreijährige Hochschulausbildung, oder;
- Der Arbeitnehmer verfügt über fünf Jahre vergleichbare Berufserfahrung;
- Das im Arbeitsvertrag festgelegte Jahresgehalt muss mindestens der von dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegten Gehaltsschwelle entsprechen (mindestens das 1,5-fache des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts in dem betreffenden Mitgliedstaat). In Frankreich beträgt das Mindestjahresbruttogehalt seit dem 1. Januar 2017 53.836 €.
Wie beantragt man eine Arbeitserlaubnis in Frankreich?
Für ein Visum für einen langfristigen Arbeitsaufenthalt muss der Arbeitgeber zunächst einen Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen. Der Arbeitgeber muss Folgendes schicken:
- Den Kbis-Auszug (Unternehmensausweis);
- den Nachweis über die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge;
- Einen unterzeichneten Arbeitsvertrag;
- Einschlägige Dokumente, die den Personenstand und die Staatsangehörigkeit des Bewerbers belegen, und im Falle eines Wohnsitzes in Frankreich das Dokument, das ihn zu einem legalen Aufenthalt in Frankreich berechtigt;
- Nachweis über die Suche nach einem lokalen arbeitslosen Arbeitnehmer bei den örtlichen Arbeitsämtern (außer wenn es sich um einen Antrag auf einen Talentpass handelt);
- Dokumente, die die Qualifikation und Erfahrung des Arbeitnehmers für die beantragte Stelle belegen.
Alle diese Unterlagen müssen an die örtliche Abteilung des Arbeitsministeriums oder, wie es in Frankreich heißt, an die DIRECCTE geschickt werden. Wird der Antrag genehmigt, wird er an die französische Einwanderungsbehörde, das OFFI, weitergeleitet.
Sobald er dort genehmigt wurde, wird er an das Konsulat oder die Botschaft im Heimatland des Arbeitnehmers weitergeleitet. Der Arbeitnehmer wird dann zu einem Termin in der Botschaft eingeladen, um ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt zu beantragen, mit dem er in Frankreich arbeiten kann.
Der Arbeitnehmer muss seinen Reisepass, seine befristete Aufenthaltsgenehmigung, das ausgefüllte Antragsformular und weitere Unterlagen zu der von ihm beantragten Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung vorlegen.
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Arbeitserlaubnis in Frankreich?
Das Verfahren zur Erlangung einer kurzfristigen Arbeitserlaubnis dauert etwa 5-12 Tage. Eine Arbeitsgenehmigung für einen längeren Aufenthalt in Frankreich kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Die durchschnittliche Dauer beträgt etwa sechs Wochen.
Laut Gesetz muss ein Antrag auf ein Visum für einen Langzeitaufenthalt innerhalb von 2 Monaten bearbeitet werden, aber in der Realität variieren die Bearbeitungszeiten und Kosten je nach den Bedingungen und der Nationalität des Arbeitnehmers.
Kompliziert? Parakar hilft Ihnen weiter!
Parakar hilft Ihnen gerne bei der Beschaffung von Arbeitsgenehmigungen für Ihr Unternehmen. Wir haben eine französische Niederlassung und sind bei den französischen Behörden als Arbeitgeber registriert. Daher sind wir in der Lage, Arbeitsgenehmigungen auf schnellem Wege zu erhalten. Außerdem sind wir mit allen Vorschriften vertraut, um die richtige und gültige Arbeitserlaubnis zu erhalten.
Wir können Sie über die richtigen Genehmigungen für verschiedene Szenarien beraten. Unsere lokalen HR-Experten in Frankreich sind Muttersprachler. Sie helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie Informationen zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis in Frankreich benötigen.