Fraud Blocker Gesetzesänderungen für 2024 in Spanien - Parakar

Was sind die Gesetzesänderungen für 2024 in Spanien?

Ein neues Jahr bedeutet einige Änderungen der Gesetze und Vorschriften. Als Ihr Wissenspartner vor Ort möchten wir Sie über die wichtigsten Änderungen des Arbeitsrechts in Spanien auf dem Laufenden halten, damit Sie es nicht tun müssen.

Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung

Für dieses Jahr steigt die Höchstbeitragsgrundlage von 4.495,50 EUR pro Monat im Jahr 2023 auf 4.720,50 EUR pro Monat im Jahr 2024, d.h. für Jahresgehälter von 57.000,00 EUR oder mehr beträgt der feste monatliche Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung 1.535,58 EUR, gegenüber 1.458,79 EUR im Vorjahr.

Sozialversicherungsbeitrag 2024:

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Zulässige Vertragsarten im Jahr 2024 – Unbefristete Verträge

Die Arbeitsaufsichtsbehörde prüft, ob die Unternehmen die durch die Arbeitsreform auferlegten Beschränkungen der Beschäftigungsstabilität und der Zeitarbeit einhalten. Unternehmen, die sich nicht daran halten, müssen mit Sanktionen rechnen.

Regelung der Telearbeit im Jahr 2024 – Fernarbeit

Das Gesetz 10/2021 schreibt vor, dass Telearbeitsvereinbarungen schriftlich abgeschlossen werden müssen, bevor der Arbeitnehmer die Telearbeit aufnimmt. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift gilt als schweres Vergehen, das mit Geldstrafen von bis zu 7 500 Euro geahndet werden kann.

Korrekte Aufzeichnung der Ein- und Ausreise von Arbeitnehmern im Jahr 2024 – Arbeitszeitblatt

Nach dem RD-Gesetz 8/2019 müssen die Unternehmen ein Zeitregister für die Arbeitnehmer führen. Die Nichteinhaltung dieses Registers oder Unregelmäßigkeiten können zu Geldbußen von bis zu 225.018 Euro führen.

Prävention berufsbedingter Risiken im Jahr 2024

Die Unternehmen müssen einen Plan zur Verhütung berufsbedingter Risiken aufstellen, der auch psychosoziale Risiken berücksichtigt. Die Nichtbeachtung der psychischen Gesundheit kann zu Sanktionen von bis zu 819.000 Euro führen.

Ley Zerolo, RD Ley 5/2023 und das Ende von diskriminierenden Entlassungen – Krankheitsurlaub
Das Gesetz Zerolo verhindert die Entlassung von Arbeitnehmern im Krankheitsurlaub und rechtfertigt die Entlassung, wenn sie erfolgt. Das RD-Gesetz 5/2023 führt neue Gründe für die Nichtigkeit von Entlassungen ein, die mit Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro belegt werden können.

IRPF 2024 – Persönliche Einkommensteuer 2024
Mit Beginn des neuen Jahres sehen die Einkommensteuertarife für 2024 folgendermaßen aus:

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Gleichstellungsplan

Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten müssen einen aktiven Gleichstellungsplan haben. Der Gleichstellungsplan ist ein Dokument, das Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen am Arbeitsplatz enthält.

Die Nichteinhaltung der Verpflichtung, einen Gleichstellungsplan zu haben, kann zu einer Geldstrafe von bis zu 225.018 € führen.

Gleichstellungsplan – LGBTI

Es ist unbedingt zu beachten, dass mit der Umsetzung des Gesetzes 4/2023, auch bekannt als das Trans-Gesetz, die Unternehmen ihre Gleichstellungspläne anpassen mussten. Dies bedeutet die ausdrückliche Aufnahme von Maßnahmen gegen die Diskriminierung von LGTBI-Personen.

Wenn Ihr Unternehmen also bereits einen Gleichstellungsplan hatte, der jedoch keine Hinweise auf das LGTBI-Kollektiv enthielt, müssen Sie ihn vor dem 2. März 2024 ändern. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann für Ihr Unternehmen Strafen von bis zu 150.000 Euro nach sich ziehen.

Lohnprüfung

Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten müssen jährlich ein Lohnaudit durchführen. Das Lohnaudit ist eine Analyse der Lohnsituation von Frauen und Männern im Unternehmen, um mögliche Ungleichheiten aufzudecken.

Lohnregister

Die Verpflichtung, ein Lohnregister zu führen, gilt ab dem 14. April 2021 für alle Unternehmen, unabhängig von der Größe ihrer Belegschaft. Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten müssen ein nach Geschlechtern aufgeschlüsseltes Lohn- und Gehaltsregister für ihre Mitarbeiter führen. Das Lohn- und Gehaltsregister muss sowohl die Gesamtvergütung als auch die Gehaltszulagen enthalten.

Das Nichtvorhandensein eines Lohn- und Gehaltsverzeichnisses kann mit einer Strafe von bis zu 225.018 Euro geahndet werden.

Präventionsplan gegen Belästigung am Arbeitsplatz

Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, müssen einen Plan zur Verhinderung von Belästigung haben. Der Zweck des Protokolls zur Verhinderung von Belästigung am Arbeitsplatz besteht darin, einen Kommunikationskanal für die Einreichung von Beschwerden oder Ansprüchen im Falle von Belästigungen jeglicher Art im Arbeitsumfeld des Unternehmens zu schaffen. Es ist auch wichtig, die Bestimmungen des Organgesetzes 10/22 über die umfassende Garantie der sexuellen Freiheit einzuhalten, das die Einrichtung spezifischer Kommunikationsmechanismen für Opfer von Belästigungen im digitalen Umfeld vorschreibt.

Beschwerdeweg

Nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern sind Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten verpflichtet, wirksame Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.

2% Reservierungsquote für Menschen mit Behinderungen

Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sind verpflichtet, 2 % ihrer Stellen für Menschen mit Behinderungen zu reservieren, die so genannte Reservierungsquote. Die Festlegung erfolgt unter Berücksichtigung der gesamten Belegschaft, unabhängig von der Anzahl der Arbeitsplätze oder spezifischen Einstellungsmodalitäten. Nach dem Gesetz über Verstöße und Sanktionen in der Sozialordnung gilt die Nichteinhaltung dieser Quote als schwerwiegender Verstoß, der mit Geldstrafen von bis zu 7.500 € und dem Verlust von Leistungen und Prämien für zwei Jahre geahndet wird.

Einsetzung eines Ausschusses für Gesundheit und Sicherheit

Das Gesetz 31/1995 über die Vorbeugung von Risiken am Arbeitsplatz schreibt vor, dass Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten einen Ausschuss für Gesundheit und Sicherheit bilden müssen. Dieser Ausschuss, der sich aus Präventionsbeauftragten und Arbeitgebervertretern zusammensetzt, vermeidet Geldstrafen von bis zu 225.018 Euro für Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen.

Verpflichtung zur Bildung eines Betriebsausschusses

Gemäß Artikel 63 des Arbeiterstatuts müssen Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten einen Betriebsrat einrichten, der die Interessen der Arbeitnehmer vertritt. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann Sanktionen nach sich ziehen und in bestimmten Fällen zur Bildung von paritätischen Ausschüssen führen.

Digitaler Anschluss im Jahr 2024

Das Gesetz 10/2021 garantiert das Recht auf digitale Abschaltung. Unternehmen, die dieses Recht nicht respektieren, können mit Geldstrafen von bis zu 7.500 € belegt werden.

Datenschutz

Unternehmen müssen die Datenschutzbestimmungen einhalten, und bei Nichteinhaltung drohen Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro.

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