Aktuelles zum Arbeitsrecht für 2026: Belgien

Für 2026 stehen in Belgien eine Reihe von Änderungen im Arbeitsrecht bevor, darunter Änderungen in den Bereichen Lohnindexierung, Sozialversicherung, Krankheitsurlaubsregelungen und Flexibilität der Arbeitszeit. Da einige Reformen schrittweise eingeführt werden oder von Branchenvereinbarungen abhängen, müssen Arbeitgeber wachsam bleiben, was die möglichen Auswirkungen auf Lohnkosten, Personalentscheidungen und HR-Aktivitäten angeht.

In diesem Blogbeitrag untersuchen wir die wichtigsten Aspekte dieser Entwicklungen und was sie für Arbeitgeber in der täglichen Praxis bedeuten. Wir als Parakar können Ihr Unternehmen dabei unterstützen, mit diesen Änderungen umzugehen, Vorschriften einzuhalten und neue Anforderungen in überschaubare, alltägliche Prozesse umzusetzen.

Ein überarbeiteter Ansatz zur Lohnindexierung

Das bekannte belgische System der automatischen Lohnindexierung bleibt bestehen, jedoch mit einer vorübergehenden Anpassung im Jahr 2026 und erneut im Jahr 2028. Es wird ein Hybridmodell angewendet, was bedeutet, dass die vollständige Indexierung nur für die ersten 4.000 € des Bruttomonatsgehalts gilt. Beträge über diesem Schwellenwert werden nicht indexiert.

Bei höheren Einkommen führt dies zu einer begrenzten Indexierung, wobei die Einsparungen beim nicht indexierten Teil zwischen dem Arbeitgeber und dem Staat aufgeteilt werden. Diese Maßnahme kann zwar dazu beitragen, die Lohnkosten zu begrenzen, aber sie kann auch Fragen bei den von der Beschränkung betroffenen Arbeitnehmern aufwerfen. Da der Zeitpunkt der Indexierung von branchenspezifischen Tarifverträgen abhängt, können Arbeitgeber von einer klaren, proaktiven Kommunikation vor den Indexierungsterminen profitieren.

Änderung der Dauer des Arbeitslosengeldes

Ab 2026 beabsichtigt Belgien, die Dauer des Arbeitslosengeldes schrittweise zu verkürzen, um eine schnellere Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern. Die Reform wird schrittweise eingeführt, beginnend mit denjenigen, die am längsten arbeitslos sind.

Bestimmte Gruppen bleiben geschützt, darunter Arbeitnehmer ab 55 Jahren mit mindestens 30 Jahren Berufserfahrung. Zwar müssen Arbeitgeber nicht sofort Maßnahmen ergreifen, doch können sich die Änderungen auf die Mobilität der Arbeitskräfte, die Ausstiegsplanung und die Entscheidungsfindung der Arbeitnehmer auswirken.

Stärkere Fokussierung auf die Wiedereingliederung nach längerer Abwesenheit

Ab 2026 werden Langzeitkrankheiten für Arbeitgeber mit mehr Verantwortung verbunden sein. Der Schwerpunkt wird auf der aktiven Unterstützung der Wiedereingliederung und dem klaren Nachweis der Einhaltung der Verpflichtungen zur Rückkehr an den Arbeitsplatz liegen. Arbeitgeber müssen die getroffenen Maßnahmen dokumentieren, z. B. Anpassungen des Arbeitsplatzes oder alternative Stellen, sofern möglich.

Außerdem müssen Arbeitgeber nach Ablauf der garantierten Lohnfortzahlung zwei Monate lang 30 % des Krankengeldes zahlen, was die finanziellen Auswirkungen einer Langzeitabwesenheit erhöht. Durch eine frühzeitige Überprüfung ihrer Abwesenheitspolitik und Wiedereingliederungsprozesse können Arbeitgeber die Vorschriften einhalten und sich gut vorbereiten.

Mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung

Belgien bewegt sich auch in Richtung eines moderneren und flexibleren Rahmens für die Arbeitszeitgestaltung. Die bis 2026 erwarteten Gesetzesänderungen zielen darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu verringern und den Arbeitgebern mehr Spielraum für eine effektive Arbeitsorganisation zu geben.

Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Aufhebung der Verpflichtung, alle Arbeitspläne in die Arbeitsvorschriften aufzunehmen, wodurch die Regel entfällt, dass Teilzeitbeschäftigte mindestens ein Drittel der Arbeitszeit arbeiten müssen, sowie die Einführung der Jahresarbeitszeit, die es ermöglicht, die Wochenarbeitszeit über das gesamte Jahr zu mitteln. Arbeitgeber dürfen mehr freiwillige Überstunden anbieten, bis zu 360 Stunden pro Jahr, wobei ein großer Teil davon nicht überstundenpflichtig ist.

Für den Vertriebssektor wird Nachtarbeit neu definiert als Arbeit, die um Mitternacht beginnt, wobei die Verfahren für die Einführung von Nachtarbeit vereinfacht werden. Obwohl diese Reformen wertvolle Flexibilität schaffen, sollten Arbeitgeber vor der Umsetzung struktureller Veränderungen prüfen, inwieweit sie mit den betrieblichen Erfordernissen und den Erwartungen der Arbeitnehmer in Einklang stehen.

Wie Parakar Sie unterstützen kann

Es kann eine Herausforderung sein, mit den sich ändernden Arbeitsvorschriften in Belgien Schritt zu halten, insbesondere für internationale Arbeitgeber, die gleichzeitig Wachstum, Kostenkontrolle und Compliance managen müssen. Parakar bietet umfassende HR-Lösungen, um das Personalmanagement in Belgien einfacher und vorhersehbarer zu gestalten.

Wir unterstützen Sie bei der schnellen und konformen Personalbeschaffung in Belgien, sodass Sie Mitarbeiter einstellen können, ohne eine lokale Niederlassung gründen zu müssen. Von Verträgen und Gehaltsabrechnungen bis hin zu Sozialversicherung und Compliance kümmern wir uns um die administrativen und rechtlichen Details, damit Sie Ihr Unternehmen mit Zuversicht ausbauen können. Für Unternehmen mit Remote-Teams bieten wir spezialisierte HR-Unterstützung bei der Einarbeitung, Gehaltsabrechnung, Sozialleistungen und der laufenden Einhaltung der belgischen Arbeitsgesetze.

Parakar bietet auch die vollständige Auslagerung der Personalverwaltung und fachkundige Beratung zu komplexen Personalangelegenheiten, einschließlich Mitarbeiterbeziehungen und Kündigungen. Mit Parakar als Partner wird die Navigation durch das belgische Arbeitsrecht einfacher, sodass Sie sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können.

Nehmen Sie noch heute Kontakt mit Parakar auf, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen für diese wichtigen Aufgaben bestens gerüstet ist, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: die Unterstützung Ihrer Mitarbeiter.

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