Wirtschaftsmigration in Flandern: Neuerungen ab 2026

Das Jahr 2026 markiert einen wichtigen Wendepunkt für Unternehmen, die internationale Fachkräfte in Flandern einstellen. Seit dem 1. Januar 2026 sind mehrere Änderungen der Vorschriften zur Wirtschaftsmigration in Kraft getreten. Diese Neuerungen führen strengere Kriterien, eine höhere Selektivität und klarere Verwaltungsprozesse ein.

Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten Änderungen und ihre Auswirkungen für Arbeitgeber.

Strengere Anforderungen für die Wirtschaftsmigration

Die flämische Regierung hat den Zugang zur Arbeitsmigration in verschiedenen Kategorien überarbeitet.

Hochqualifizierte Arbeitnehmer

Ab 2026 können hochqualifizierte Arbeitnehmer nur dann eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen, wenn sie in einer tatsächlich hochqualifizierten Position beschäftigt sind.

Der Abschluss selbst muss nicht mehr perfekt auf die Stelle abgestimmt sein. Entscheidend ist nun jedoch das Niveau der Position. Wenn ein hochqualifizierter Bewerber eine Stelle antritt, die nicht als hochqualifiziert gilt, fällt er nicht mehr unter diese Kategorie.

Diese Änderung zielt darauf ab, den Missbrauch des Migrationswegs für hochqualifizierte Arbeitskräfte zu verhindern.

Berufe mit mittlerer Qualifikation, in denen ein Mangel herrscht

Die ArbeitgeberInnen können weiterhin eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Tätigkeiten mit mittlerer Qualifikation beantragen, die als Mangelberufe gelistet sind. Für diese Tätigkeiten gilt die Vermutung eines Arbeitskräftemangels, sodass keine Arbeitsmarktprüfung erforderlich ist.

Die Liste hat sich jedoch geändert: Es ist wichtig, vor Beginn des Verfahrens zu überprüfen, ob Ihre Tätigkeit weiterhin unter diese Kategorie fällt.

  • 10 Berufe wurden gestrichen (darunter Lkw-Fahrer, Bäcker und Metzger).
  • 7 neue Berufe wurden hinzugefügt (darunter Asbestsanierer, Diamantarbeitende und Dachdecker).
  • Die Liste umfasst nun 21 Berufe.

Kategorie „Sonstige“

Die größten Änderungen betreffen die Kategorie „Sonstige“. Bisher konnten Arbeitgeber unabhängig vom Bildungsniveau des Kandidaten eine Einheitsgenehmigung für Mangelberufe beantragen. Dies ist nun nicht mehr der Fall.

Ab 2026: Infolgedessen sind mehrere Tätigkeiten nicht mehr förderfähig, darunter Stellen wie Geschirrspüler, Reinigungsteammitglieder, Lagerarbeitende und Küchenhilfen/innen.

  • Geringqualifizierte Tätigkeiten sind von der Wirtschaftsmigration ausgeschlossen
  • Arbeitgeber müssen:
    • Nachweisen, dass die Tätigkeit auf der VDAB-Liste der Mangelberufe steht.
    • Nachweisen, dass der Arbeitnehmer mittelqualifiziert ist.
    • Eine Arbeitsmarktprüfung durchführen, indem sie die Stelle mindestens 9 Wochen über VDAB und EURES ausschreiben.

Übergangsregelungen für bestehende Genehmigungen für geringqualifizierte Tätigkeiten

Für die MitarbeiterInnen, die vor dem 1. Januar 2026 eine Arbeitserlaubnis für eine geringqualifizierte Tätigkeit erhalten haben, gilt eine begrenzte Übergangsregelung. Diese ermöglicht es Arbeitgebern, das bestehende Beschäftigungsverhältnis unter bestimmten Bedingungen fortzusetzen.

Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn: Diese Regelung ist streng auf die Fortführung der aktuellen Beschäftigungssituation beschränkt. Ändert sich eine dieser Bedingungen, beispielsweise durch einen neuen Arbeitgeber oder eine andere Tätigkeit, kann die Erlaubnis nach den neuen Regeln nicht mehr verlängert werden.

  • Das Beschäftigungsverhältnis ohne Unterbrechung fortgesetzt wird.
  • Der Arbeitnehmer in derselben Funktion verbleibt.
  • Der Arbeitnehmer beim selben Arbeitgeber bleibt.

Vereinfachtes Verfahren für Saisonarbeit

Es gibt positive Neuigkeiten für Branchen wie Landwirtschaft, Gartenbau und Gastgewerbe, in denen Saisonarbeit üblich ist.

Für die ArbeiterInnen in Mangelberufen wurde das Verfahren vereinfacht. Die ArbeitgeberInnen müssen keine Arbeitsmarktprüfung mehr durchführen, was sowohl den Verwaltungsaufwand als auch die für die Einstellung benötigte Zeit reduziert.

Diese Vereinfachung gilt jedoch nicht automatisch für alle Funktionen. Die Behörden haben weiterhin die Möglichkeit, bestimmte Funktionen auszuschließen, wenn kein nachweisbarer struktureller Mangel vorliegt. Es ist daher wichtig, vor Beginn des Antragsverfahrens zu prüfen, ob die Funktion die Voraussetzungen erfüllt.

Neue regionale Gebühr ab 2026

Zusätzlich zu den bestehenden Verwaltungsgebühren des Bundes wird im Laufe des Jahres 2026 eine neue flämische Gebühr für Anträge auf Arbeitserlaubnis eingeführt.

Wichtige Punkte zu beachten: Infolgedessen müssen Arbeitgeber bei der Planung internationaler Einstellungen in Belgien zwei getrennte Kostenarten berücksichtigen: die des Bundes und die der Region.

  • Dies gilt sowohl für Neuanträge als auch für Verlängerungen von Einzelgenehmigungen.
  • Dies gilt nicht für separate Arbeitsgenehmigungen.
  • Sie wird zusätzlich zur bestehenden Bundesgebühr erhoben.

Was dies für Arbeitnehmer bedeutet

Die Änderungen ab 2026 gestalten die Einstellung ausländischer Arbeitskräfte in Flandern: Gleichzeitig sind bestimmte Verfahren, wie beispielsweise die saisonale Beschäftigung, einfacher geworden und bieten bestimmten Branchen eine gewisse Flexibilität.

  • Selektiver.
  • Stärker reguliert.
  • Stärker dokumentationsorientiert.

Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass eine gute Vorbereitung wichtiger denn je ist. Zu verstehen, welche Kategorie zutrifft, die Berechtigung frühzeitig zu überprüfen und Zeitpläne im Voraus zu planen, hilft, Verzögerungen, zusätzliche Kosten oder abgelehnte Anträge zu vermeiden. Ein proaktiver Ansatz gewährleistet einen reibungsloseren und konformen Einstellungsprozess.

Unsere Unterstützung bei der internationalen Personalbeschaffung in Belgien

Bei Parakar unterstützen wir Unternehmen während des gesamten internationalen Einstellungsprozesses, von der Einhaltung der Vorschriften bis zur Umsetzung.

Dazu gehören: Wenn Sie planen, internationale Talente in Belgien einzustellen, lohnt es sich, Ihren Ansatz frühzeitig zu überprüfen, um die Vorschriften einzuhalten und effizient zu bleiben.

  • Beratung zu Arbeitsrecht, Einwanderung und Sozialversicherung.
  • Unterstützung bei Anträgen, Unterlagen und Verfahren.
  • Strategische Beratung zur internationalen Personalbeschaffung und Personalplanung.

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