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Arbeitsrecht in Frankreich

Im Vergleich zu vielen anderen Ländern bietet das französische Arbeitsrecht den Arbeitnehmern häufig einen höheren Sozial-, Einkommens- und Arbeitsschutz und bürdet dem Unternehmen und dem Arbeitgeber ein größeres finanzielles und betriebliches Risiko auf, als es im Heimatland des Kunden üblich ist.

Möchten Sie mehr über das französische Arbeitsrecht erfahren? Wir haben alle Informationen über Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit, Verträge, Probe-/Kündigungsfristen und Kündigungen in einer einzigen Datei für Sie zusammengestellt. Fordern Sie die französische Übersicht an, und wir schicken sie ihnen zu.

Portage

Als Employer of Record ist Parakar France SAS zwingend an die Bestimmungen des nationalen Tarifvertrags „portage salarial“ (der „CBA“) in seiner erweiterten Fassung gebunden.

Daher liegt der Schwerpunkt auf dieser Seite auf den Arbeitsbedingungen, die mit dem CBA von portage salarial übereinstimmen.

Frankreich

Arbeitsbedingungen

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Mindestlohn

In Frankreich gibt es einen staatlich vorgeschriebenen Mindestlohn (SMIC), und kein Arbeitnehmer in Frankreich darf weniger als diesen vorgeschriebenen Mindestlohn erhalten. Arbeitgeber in Frankreich, die den Mindestlohn nicht zahlen, können von der französischen Regierung bestraft werden. Ab dem 1. Mai 2023 beträgt der neue nationale Mindestlohn 11,52 EUR pro Stunde bzw. 1.747,23 EUR pro Monat für einen Vollzeitbeschäftigten mit 35 Stunden pro Woche.

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Bezahlter Jahresurlaub

Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, sobald sie während des Bezugszeitraums (der vom 1. Juni des Vorjahres bis zum 31. Mai des laufenden Jahres reicht) mindestens einen Monat gearbeitet haben. Die Arbeitnehmer haben dann Anspruch auf zweieinhalb Arbeitstage Urlaub für jeden gearbeiteten Monat, also fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr oder 30 Arbeitstage. Bei Arbeitnehmern, die im Laufe des Jahres weniger als 12 Monate gearbeitet haben, wird dieser Anspruch anteilig berechnet.

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Krankheitsurlaub

In Frankreich sind die Unternehmen nicht verpflichtet, Arbeitnehmern, die sich krankschreiben lassen, die ersten drei Tage zu bezahlen. Die ersten 3 Kalendertage werden nie von der Sozialversicherung bezahlt, das ist der Verlust des Arbeitnehmers. Diese unbezahlte Wartezeit von 3 Tagen wird als „Karenz“ bezeichnet.

Im Krankheitsfall muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber innerhalb von 2 Arbeitstagen (48 Stunden) benachrichtigen. Um den Lohn zurückzubekommen, benötigt der Arbeitnehmer vom ersten Tag an ein ärztliches Attest. Wird die Abwesenheit nicht mit einem ärztlichen Attest begründet, wird die Abwesenheit auf der Gehaltsabrechnung nicht bezahlt und gilt als ungerechtfertigte, unentschuldigte Abwesenheit. Die Zahlung von Krankengeld ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Um mehr zu erfahren, fordern Sie bitte unser Dokument an, indem Sie das Formular oben auf der Seite ausfüllen.

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Arbeitszeiten & Ruhezeiten

In Frankreich beträgt die gesetzliche Wochenarbeitszeit 35 Stunden in allen Arten von Unternehmen. Der Arbeitstag darf 10 Stunden nicht überschreiten. Außerdem dürfen Arbeitnehmer nicht länger als 6 Stunden ohne Pause (mindestens 20 Minuten) arbeiten. Die Höchstarbeitszeit kann im Rahmen eines Tarifvertrags auf 12 Stunden verlängert werden. Grundsätzlich dürfen nicht mehr als 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden, und zwar durchschnittlich 44 Stunden pro Woche über einen Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Wochen (bis zu einer Höchstarbeitszeit von 46 Stunden, unter bestimmten Bedingungen).

Allen Arbeitnehmern muss eine tägliche Ruhezeit von 11 aufeinanderfolgenden Stunden gewährt werden. Die wöchentliche Mindestruhezeit beträgt 35 aufeinanderfolgende Stunden (11 Stunden plus eine wöchentliche Ruhezeit von 24 aufeinanderfolgenden Stunden). Sonntage gelten im Allgemeinen als Ruhetage.

Soziale Sicherheit

Die französische Sozialversicherung, die die Franzosen im Volksmund „la Sécu“ nennen, ist in verschiedene Kategorien unterteilt, die „Regimes“ genannt werden. Die Mitarbeiter von Parakar sind hauptsächlich vom „Régime général“ (allgemeines Sozialversicherungssystem) betroffen, das für die meisten Mitarbeiter gilt. Das Sozialversicherungssystem ist in verschiedene Bereiche unterteilt:

  • Die Bereiche Gesundheit, Mutterschaft, Vaterschaft, Invalidität und Tod;
  • Der Zweig Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, der von der Nationalen Krankenkasse (Caisse Nationale d’Assurance Maladie) getrennt verwaltet wird;
  • die Sparte Alter, die von der Nationalen Versicherungskasse für das Alter (Caisse Nationale d’Assurance Vieillesse/CNAV) verwaltet wird;
  • die Familienversicherung, die von der Nationalen Familienkasse (Caisse Nationale d’Allocations Familiales/CNAF) verwaltet wird;
  • Der Zweig Beiträge und Inkasso, der von der Agence Centrale des Organismes de Sécurité Sociale (Zentralstelle für soziale Sicherheit/ACOSS) verwaltet wird.

Krankenversicherung

Die Sozialversicherung deckt mindestens 70 % der Behandlungskosten ab (es besteht die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung „mutuelle“). Um Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Arbeitnehmer einen bestimmten Betrag an Beiträgen gezahlt oder eine bestimmte Anzahl von Stunden gearbeitet haben. Der Arbeitnehmer muss also mindestens 3 Monate lang gearbeitet haben.

Um Anspruch auf Gesundheitsleistungen zu haben, muss der Arbeitnehmer in den letzten sechs Monaten 600 Stunden, im letzten Quartal 200 Stunden oder im letzten Monat 120 Stunden beschäftigt gewesen sein. In den ersten drei Monaten nach der Anmeldung gibt es keine Mindestqualifikation.

Rente

Das französische Rentensystem setzt sich aus drei Säulen zusammen:

  • Die staatliche Rente
  • Obligatorische Zusatzrente
  • Freiwillige private Rente

Eine französische Rente steht in der Regel Ausländern zu, die eine bestimmte Anzahl von Jahren in Frankreich leben und arbeiten (sie müssen mindestens 10 Jahre gearbeitet haben) und weitere Bedingungen erfüllen. Der maximale Rentenbetrag kann erst nach 40-43 Arbeitsjahren in Frankreich beansprucht werden. Sie können jedoch auch in eine Zusatzrente und/oder eine private Rentenversicherung einzahlen, um ihre Rente besser abzusichern. Das gesetzliche Rentenalter liegt in Frankreich bei 62 Jahren (bzw. 60 Jahren, wenn Sie vor dem 1. Juli 1951 geboren sind).

Arbeitsunfall & Invalidität

Die Arbeitsunfallversicherung zahlt alle medizinischen und Rehabilitationskosten im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen (accident de travail) und bietet eine Rente für den Arbeitnehmer oder seine Angehörigen im Falle einer Verletzung oder des Todes. Während der ersten 28 Tage der Invalidität wird eine Leistung von 60 Prozent des Verdienstes (bis zu einem Höchstbetrag) gezahlt, danach 80 Prozent des Verdienstes.

Mutterschaftsurlaub

Um Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu haben, müssen Sie vor Beginn ihrer Schwangerschaft mindestens zehn Monate lang versichert gewesen sein. Arbeitnehmerinnen, die nicht automatisch mutterschaftsversichert sind, können freiwillig Beiträge zahlen. Die Mutter ist verpflichtet, mindestens acht Wochen Urlaub zu nehmen. Sie hat Anspruch auf 16 Wochen (im Prinzip sechs Wochen vor und zehn Wochen nach der Entbindung) und ab dem dritten Kind auf 26 Wochen. Im Falle von Mehrlingsgeburten hat die Mutter Anspruch auf maximal 46 Wochen.

Vaterschaftsurlaub

Der Vaterschaftsurlaub wird unabhängig von Dienstalter und Art des Arbeitsvertrags gewährt. Seit dem 1. Juli 2021 dauert der Vaterschaftsurlaub 25 Kalendertage und ist wie folgt aufgeteilt:

  • 3 gesetzliche Arbeitstage für Geburtsurlaub, die direkt nach der Geburt des Kindes genommen werden können.
  • Dann 4 Kalendertage, die auf die 3 Tage der Geburt folgen. Sie müssen unmittelbar danach genommen werden.
  • Die verbleibenden 21 Kalendertage können auf einmal genommen oder in 2 Zeiträume von mindestens 5 Tagen aufgeteilt werden.

Der Urlaub muss innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Kindes beginnen (insbesondere, um Anspruch auf eine Entschädigung durch die französische Sozialversicherung, calles CPAM, zu haben), kann aber auch nach diesem Zeitraum enden.

Familienbeihilfe

Die Arbeitnehmer haben in Frankreich Anspruch auf eine Familienbeihilfe („allocation familiale“), wenn sie mit ihrer Familie in Frankreich leben und derzeit ununterbrochen die Verantwortung für mindestens ein Kind haben. Die folgenden Arten von Familienleistungen sind nach französischem Recht vorgesehen:

  • Begrüßungsgeld für Kleinkinder;
  • Familienbeihilfe selbst (Kindergeld) + Zuschlag;
  • Wohngeld/Sonderschulgeld/Unterhaltsgeld/Unterrichtsgeld für das neue Schuljahr;
  • Tagegeld für die Anwesenheit der Eltern.

Die Familienbeihilfe kann je nach Alter des Kindes erhöht werden.

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