Fraud Blocker Scheinselbstständigkeit: Ein wachsendes Risiko für Arbeitgeber – Parakar

Scheinselbstständigkeit: Ein wachsendes Risiko für Arbeitgeber

In den Niederlanden entscheiden Gerichte zunehmend zugunsten von Freiberuflerinnen und Freiberuflern (zzp’ers), die geltend machen, dass sie eigentlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind. In 24 von 47 Fällen kamen die Richterinnen und Richter zu dem Schluss, dass die Freiberuflerinnen und Freiberufler falsch eingestuft waren und Anspruch auf Arbeitnehmerrechte haben. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können die finanziellen Folgen erheblich sein, da die Nachzahlungen pro Person mehrere Zehntausend Euro erreichen können.

Was ist das Risiko?

Wenn ein Freiberufler rechtlich als Arbeitnehmer eingestuft wird, hat er möglicherweise Anspruch auf:

  • Bezahlten Urlaub
  • Lohn gemäß Tarifvertrag (CAO)
  • Erstattung von Reisekosten
  • Abfindung
  • Krankengeld
  • Rentenbeiträge

Die Kosten können erheblich sein. In einem aktuellen Fall musste der niederländische Handballverein Limburg Lions 50.000 Euro an einen ehemaligen Spieler zahlen, nachdem das Gericht entschieden hatte, dass er ein Arbeitnehmer war. Der Verein ging daraufhin in Konkurs. In einem anderen Fall forderte ein Friseur, der als Freiberufler tätig war, erfolgreich 30.000 Euro an Nachzahlungen von einem Salon in Amsterdam. (Quelle: NOS)

Warum die Zahl der Fälle steigt

Seit Januar 2025 hat die niederländische Steuerbehörde ihre Bemühungen verstärkt, um zu prüfen, ob Freiberufler tatsächlich selbstständig sind. Zwar verhängt die Behörde noch keine Bußgelder und fordert keine Nachzahlungen, doch Arbeitsrechtsexperten warnen, dass das eigentliche Risiko bei den Freiberuflern liegt, die möglicherweise Jahre später Ansprüche geltend machen.

Ein wichtiger Wendepunkt war ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2023, in dem Deliveroo-Kurierfahrer als Scheinselbstständige eingestuft wurden. Diese wegweisende Entscheidung schuf einen klaren Präzedenzfall, der es den Gerichten erleichtert, zu entscheiden, ob ein Arbeitsverhältnis als Beschäftigung anzusehen ist.

Auswirkungen auf die Rente: eine unsichtbare Gefahr

Über die direkten finanziellen Folgen hinaus hat Scheinselbstständigkeit auch Auswirkungen auf die Rentensysteme. In den Niederlanden gilt der Grundsatz „kein Beitrag, trotzdem Anspruch“, was bedeutet, dass falsch eingestufte Freiberufler rückwirkend Rentenansprüche geltend machen können, auch wenn sie nie Beiträge gezahlt haben.

Arbeitgeber können zur Zahlung von bis zu fünf Jahren rückwirkender Rentenbeiträgen verpflichtet werden. Für frühere Jahre wird die Lücke von den Rentenfonds aufgefangen, was laut dem niederländischen Rentenverband bereits zu einer Lücke von 1,3 Milliarden Euro geführt hat, die von den Arbeitnehmern, die Beiträge geleistet haben, gedeckt werden muss.

Was können Arbeitgeber tun?

Wenn Ihr Unternehmen mit Freiberuflern zusammenarbeitet, sei es im Rahmen einer internationalen Expansion oder zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Flexibilität, ist es unerlässlich, die rechtliche Struktur dieser Kooperationen sicherzustellen. Wichtige Faktoren, die auf ein Arbeitsverhältnis hindeuten können, sind Weisungsbefugnis, Verpflichtung zur persönlichen Arbeitsleistung, feste Arbeitszeiten und Integration in die Organisation.

Vermeiden Sie unnötige Risiken mit Parakar

Bei Parakar helfen wir Unternehmen dabei, Talente rechtskonform zu beschäftigen, unabhängig davon, ob es sich um Mitarbeiter oder Freiberufler handelt. Unsere Experten stellen sicher, dass Verträge und Arbeitsverhältnisse in allen Ländern, in denen wir tätig sind, den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie sich über Ihre aktuellen Vereinbarungen mit Freiberuflern unsicher sind. Unsere Experten beraten Sie gerne!

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