Fraud Blocker 35-Stunden-Woche und Überstundenregelung in Frankreich

Die 35-Stunden-Woche und Überstundenregelungen in Frankreich verstehen

Frankreich ist bekannt für sein ausgeprägtes Arbeitsrecht, und einer der meistdiskutierten Aspekte ist die 35-Stunden-Woche. Aber wie funktioniert das in der Praxis, und was passiert, wenn Arbeitnehmer über diese Stunden hinaus arbeiten müssen? In diesem Blog erfahren Sie alles, was Sie über die normale Wochenarbeitszeit und die Überstundenregelung in Frankreich wissen müssen, damit sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Vorschriften einhalten können.

Was ist die normale Wochenarbeitszeit in Frankreich?

Das französische Arbeitsrecht definiert 35 Stunden pro Woche als gesetzlichen Standard für eine Vollzeitbeschäftigung. Diese als „Loi Aubry“ bekannte Regelung wurde im Jahr 2000 mit dem Ziel eingeführt, die Arbeitslosigkeit zu verringern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Die 35-Stunden-Regel bedeutet jedoch nicht, dass Arbeitnehmer niemals mehr arbeiten können; sie dient vielmehr als Schwellenwert, ab dem zusätzliche Stunden als Überstunden gelten.

Für alle Arbeitsstunden, die über 35 Stunden pro Woche hinausgehen, müssen die Arbeitgeber die Arbeitnehmer gemäß den Überstundenregelungen entschädigen. Diese Norm gilt für die meisten Arbeitnehmer, aber für bestimmte Kategorien wie Führungskräfte (Kader) können Ausnahmen oder andere Regeln gelten.

Wie viele Überstunden darf ein Arbeitnehmer machen?

Überstunden sind in Frankreich streng geregelt, um die Arbeitnehmer vor übermäßigen Arbeitszeiten zu schützen. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Regeln:

  • Wöchentliche Höchstgrenze: Ein Arbeitnehmer darf in einer einzigen Woche bis zu 48 Stunden arbeiten, aber dies sollte eine Ausnahme sein.
  • Durchschnittliche Höchstarbeitszeit: Über einen Zeitraum von 12 Wochen dürfen Arbeitnehmer im Durchschnitt nicht mehr als 44 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Jährliche Obergrenze für Überstunden: In den meisten Fällen können Arbeitnehmer bis zu 220 Überstunden pro Jahr leisten. Diese Obergrenze kann jedoch aufgrund von Tarifverträgen variieren, in denen eine andere Obergrenze festgelegt sein kann.

Wie werden Überstunden in Frankreich vergütet?

Das französische Arbeitsrecht stellt sicher, dass die Arbeitnehmer für alle geleisteten Überstunden einen angemessenen Ausgleich erhalten. Die Überstundenzuschläge sind wie folgt:

  • 25% Zuschlag: Für die ersten 8 Überstunden (d. h. die Stunden 36 bis 43) erhalten die Beschäftigten einen Zuschlag von 25%.
  • 50%ige Erhöhung: Für alle Stunden, die über die ersten 8 Überstunden hinaus geleistet werden (d. h. ab der 44. Stunde), erhöht sich der Satz auf 50%.

Anstelle eines finanziellen Ausgleichs können die Arbeitnehmer auch Freizeitausgleich erhalten, den so genannten „repos compensateur“. Dies bedeutet, dass sie bezahlte Freizeit in Höhe der geleisteten Überstunden nehmen können. Die konkreten Regelungen für diesen Zeitausgleich sind häufig in Tarifverträgen oder internen Unternehmensrichtlinien festgelegt.

Wie kann man Überstunden erfassen?

Eine genaue Zeiterfassung ist sowohl für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen als auch für eine faire Vergütung unerlässlich. Im Folgenden werden einige Methoden vorgestellt, die Arbeitgeber zur Überwachung von Überstunden einsetzen können:

  • Zeiterfassungsbögen: Mit den traditionellen, aber effektiven Zeiterfassungsbögen können die Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten manuell erfassen.
  • Software für die Zeiterfassung: Moderne Softwarelösungen bieten eine automatisierte Erfassung, die die Überwachung der geleisteten Arbeitsstunden, die Verwaltung von Zeitplänen und die Berechnung der Überstundenvergütung erleichtert.
  • Biometrische Systeme: Einige Unternehmen verwenden Fingerabdruck- oder kartengestützte Systeme zur Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter, um Genauigkeit zu gewährleisten und Fehler zu vermeiden.

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter, einschließlich Überstunden, zu führen, damit sie bei Bedarf von den Arbeitsbehörden überprüft werden können. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann zu Strafen und Bußgeldern führen.

Ausnahmen und Sonderfälle

Nicht alle Arbeitnehmer fallen unter die 35-Stunden-Wochenregel oder die Standard-Überstundenregelungen. Eine bemerkenswerte Ausnahme ist das Führungspersonal, das oft als „Kader“ bezeichnet wird. Sie können ihre Arbeitszeit flexibler gestalten und haben je nach Status möglicherweise keinen Anspruch auf Überstundenvergütung oder es gelten ganz andere Regelungen.

Eine weitere Ausnahme gilt für Teilzeitbeschäftigte, bei denen die Überstunden auf der Grundlage der in ihrem Vertrag festgelegten Stundenzahl und nicht unbedingt der 35-Stunden-Grenze berechnet werden.

Und schließlich können für bestimmte Branchen wie das Gastgewerbe, das Transportwesen und das Gesundheitswesen andere Regelungen oder Ausnahmen für Überstunden gelten, die oft in sektorspezifischen Vereinbarungen ausgehandelt werden.

Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf Überstunden

Um die Einhaltung der französischen Arbeitsgesetze zu gewährleisten, müssen Arbeitgeber mehrere Verpflichtungen einhalten:

  • Gerechter Ausgleich: Der Arbeitgeber muss die Überstunden angemessen vergüten oder durch Freizeit ausgleichen.
  • Transparente Kommunikation: Die Arbeitnehmer müssen über ihre Rechte informiert werden, auch darüber, wie Überstunden berechnet und vergütet werden.
  • Überwachung der Arbeitszeiten: Die Unternehmen sollten wirksame Systeme zur Überwachung der Überstunden einführen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Grenzen eingehalten werden.

Die Nichteinhaltung von Überstundenregelungen kann erhebliche Strafen nach sich ziehen, darunter Geldstrafen und Rechtsstreitigkeiten. Daher ist es für Arbeitgeber von entscheidender Bedeutung, bei der Verwaltung der Arbeitszeiten informiert zu bleiben und proaktiv vorzugehen.

Wie kann ein Employer of Record (EOR) helfen?

Das Management von Überstunden und die Einhaltung der komplexen französischen Arbeitsgesetze kann eine Herausforderung sein, insbesondere für internationale Unternehmen. In diesem Fall kann ein Employer of Record (EOR) von unschätzbarem Wert sein.

Erstens stellt ein EOR sicher, dass Ihr Unternehmen die französischen Arbeitsgesetze einhält, einschließlich der Überstundenregelungen, und garantiert so die vollständige Einhaltung. Zweitens wickelt der EOR alle Aspekte der Lohn- und Gehaltsabrechnung ab, einschließlich der Berechnung der Überstundenvergütung, wodurch sich der Verwaltungsaufwand für Ihr HR-Team erheblich verringert.

Mit einem EOR haben Sie Zugang zu Experten, die sich mit den Feinheiten des französischen Arbeitsrechts auskennen, die Sie beraten und Ihnen bei der Bewältigung aller auftretenden Komplexitäten helfen.

Die Einhaltung der Überstundenregelung in Frankreich sicherstellen

Die 35-Stunden-Woche und die Überstundenregelungen in Frankreich sollen die Arbeitnehmer schützen und gleichzeitig einen fairen Ausgleich für die zusätzlich geleisteten Stunden gewährleisten. Für Arbeitgeber ist es entscheidend, diese Vorschriften zu verstehen, um sie einzuhalten und ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen. Durch die Einführung genauer Zeiterfassungsmethoden, die Einhaltung der Vergütungsvorschriften und die Unterstützung durch einen Employer of Record können Unternehmen Überstunden effektiv verwalten und gleichzeitig die französischen Arbeitsgesetze einhalten.

Wenn Sie Unterstützung bei der Bewältigung der komplexen arbeitsrechtlichen Vorschriften in Frankreich benötigen oder die Einhaltung der Überstundenregelungen sicherstellen möchten, sollten Sie eine Partnerschaft mit einem EOR in Betracht ziehen, um diese Herausforderungen effizient zu bewältigen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um zu erfahren, wie unsere EOR-Dienstleistungen Ihrem Unternehmen dabei helfen können, die Vorschriften einzuhalten und Ihre Arbeitskräfte sicher zu verwalten.

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