Steuern und Arbeiten im Ausland: Was Sie als Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen

Im Ausland zu arbeiten klingt attraktiv und ist für viele Fachkräfte die ideale Möglichkeit, Beruf und Privatleben in Einklang zu bringen. Für Arbeitgeber eröffnet dies neue Möglichkeiten, neue Talente zu gewinnen und international zu wachsen.

Sobald jedoch Grenzen verschwimmen, tauchen neue Fragen auf. Wo zahlen Sie Steuern, wenn Sie im Ausland arbeiten? Und wie vermeiden Sie Doppelbesteuerung oder administrativen Aufwand?

In diesem Blog erklären wir, wie Steuern und Arbeiten im Ausland zusammenhängen, welche Regeln gelten und wie ein Partner wie Parakar dabei hilft, dies einfach, konform und sorgenfrei zu regeln.

In diesem Artikel gehen wir auf folgende Themen ein:

  • Warum ist das Arbeiten im Ausland beliebter denn je?
  • Was bestimmt, wo Sie Steuern zahlen?
  • Wie funktionieren Doppelbesteuerungsabkommen?
  • Die Rolle der Arbeitgeber: Verpflichtungen und Risiken
  • EOR als Lösung für das Arbeiten im Ausland
  • Wie Parakar Unternehmen dabei hilft, konform zu bleiben
  • Fazit: International arbeiten ohne steuerliche Sorgen

Warum das Arbeiten im Ausland beliebter denn je ist

Immer mehr Niederländer entscheiden sich dafür, vorübergehend oder dauerhaft im Ausland zu arbeiten. Remote-Arbeit hat die Welt kleiner gemacht. Ob es sich um einen Mitarbeiter handelt, der von Portugal aus arbeitet, oder um ein neues Teammitglied, das in Spanien lebt – grenzüberschreitendes Arbeiten ist mittlerweile die Norm.

Für Unternehmen ist dies eine Chance, weltweit Talente anzuwerben. Diese internationale Flexibilität bringt jedoch auch steuerliche Verpflichtungen mit sich. Sobald jemand im Ausland arbeitet, kann das Land, in dem er oder sie sich aufhält, Steuern auf das Einkommen erheben.

Daher ist es wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer verstehen, wie Steuern und Arbeiten im Ausland zusammenhängen, damit es keine Überraschungen für den Arbeitnehmer oder die Personalabteilung gibt.

Was bestimmt, wo Sie Steuern zahlen?

Eine der am häufigsten gestellten Fragen lautet: „Zahle ich Steuern in den Niederlanden oder im Ausland?“

Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:

  • Der Dauer des Auslandsaufenthalts
  • Ob jemand steuerlich in einem anderen Land ansässig wird
  • Wo die Arbeit tatsächlich ausgeführt wird
  • Und ob zwischen den Niederlanden und diesem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht

Steuerlicher Wohnsitz

In den meisten Ländern gilt: Wenn Sie sich mehr als 183 Tage im Jahr in diesem Land aufhalten, gelten Sie dort als steuerlich ansässig. Das bedeutet, dass Sie Ihr Einkommen in diesem Land angeben und dort Steuern darauf zahlen müssen.

Der Arbeitsplatz bestimmt die Steuerpflicht

Selbst wenn ein Arbeitnehmer in den Niederlanden bei einem niederländischen Unternehmen beschäftigt ist, kann das Land, in dem er physisch arbeitet (z. B. Spanien, Deutschland oder Portugal), Steuern auf dieses Einkommen erheben.

Daher ist es wichtig, im Voraus festzulegen, wo die Arbeit ausgeführt wird und wie dies steuerlich geregelt werden soll.

Wie funktionieren Doppelbesteuerungsabkommen?

Niemand möchte zweimal Steuern auf dasselbe Einkommen zahlen. Aus diesem Grund hat die Niederlande mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Diese Abkommen legen fest, welches Land das Recht hat, Steuern zu erheben.

In der Praxis bedeutet dies:

  • Das Land, in dem jemand arbeitet (das Arbeitsland), darf in der Regel Steuern auf das Gehalt erheben.
  • Das Land des steuerlichen Wohnsitzes (z. B. die Niederlande) verhindert Doppelbesteuerung durch Befreiung oder Verrechnung.

Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass die Lohnbuchhaltung darauf abgestimmt werden muss. Arbeitet jemand teilweise in den Niederlanden und teilweise im Ausland? Dann muss die Steuer oft anteilig berechnet werden.

Genau bei dieser Art von Fragen bietet ein EOR (Employer of Record) oder ein internationaler Payroll-Partner eine Lösung.

Die Rolle der Arbeitgeber: Verpflichtungen und Risiken

Wenn ein Mitarbeiter im Ausland arbeitet, muss sich der Arbeitgeber mit den lokalen Gesetzen und Vorschriften auseinandersetzen. Diese können von der Steuerabführung über die Sozialversicherung bis hin zu arbeitsrechtlichen Verpflichtungen reichen.

Einige Risiken bei der Arbeit im Ausland:

  • Eine falsche Steuerabführung kann zu Geldstrafen oder Nachforderungen führen.
  • Eine falsche Einschätzung des steuerlichen Wohnsitzes einer Person kann zu Doppelbesteuerung führen.
  • Ein längerer Auslandsaufenthalt von Mitarbeitern kann zu einem „Permanent Establishment”-Risiko führen, wodurch das Unternehmen als lokal steuerpflichtig gilt.

Kurz gesagt: Im Ausland zu arbeiten klingt einfach, erfordert aber ein gutes Verständnis der lokalen Vorschriften und Verantwortlichkeiten.

EOR als Lösung für die Arbeit im Ausland

Ein Employer of Record (EOR) ist eine Organisation, die als lokaler Arbeitgeber im Namen Ihres Unternehmens auftritt. Das bedeutet, dass Mitarbeiter legal im Ausland arbeiten können, ohne dass Sie selbst eine Niederlassung dort gründen müssen.

Was genau macht ein EOR?

  • Regelt lokale Arbeitsverträge gemäß den Gesetzen des Arbeitslandes.
  • Zahlt Steuern und Sozialabgaben korrekt ab.
  • Vermeidet Risiken im Zusammenhang mit der steuerlichen und rechtlichen Compliance.
  • Ermöglicht internationale Beschäftigung ohne komplexe Verwaltung.

EOR und Steuern: die perfekte Kombination

Mit einem EOR können Sie sicher sein, dass die Steuerabführung gemäß den lokalen Vorschriften korrekt erfolgt und dass die Mitarbeiter bei den zuständigen Behörden ordnungsgemäß registriert sind.

So bleibt das Unternehmen compliant, während die Mitarbeiter sorgenfrei im Ausland arbeiten können und Klarheit über ihre steuerliche Situation haben.

Wie Parakar Unternehmen dabei hilft, konform zu bleiben

Wir bei Parakar wissen, wie komplex internationale Arbeit sein kann. Wir sorgen dafür, dass die Arbeit im Ausland und Steuern kein Hindernis für Wachstum darstellen.

Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung im internationalen Personalwesen bieten wir:

  • EOR-Dienstleistungen: Wir sind der formelle Arbeitgeber im Ausland, sodass alles steuerlich und rechtlich korrekt geregelt ist.
  • Lohnabrechnung und HR-Support: korrekte Lohnzahlungen und Beratung zu lokalen Gesetzen.
  • Beratung: Beratung zu steuerlichen Auswirkungen, Doppelbesteuerung und Sozialversicherung.
  • Unterstützung bei Einwanderungsfragen: Hilfe bei Visa und Aufenthaltsgenehmigungen, falls erforderlich.

Ganz gleich, ob Sie einen bestehenden Mitarbeiter vorübergehend im Ausland arbeiten lassen oder neue Talente in einem anderen Land einstellen möchten, wir sorgen dafür, dass alles konform, effizient und stressfrei abläuft.

Sind Sie bereit für internationales Wachstum?

Arbeiten im Ausland und Steuern sind eng miteinander verbunden. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen wissen, wo Steuern fällig sind und wie Doppelbesteuerung vermieden werden kann.

Mit der richtigen Beratung muss das kein Hindernis sein. Ein Partner wie Parakar hilft Unternehmen dabei, internationale Arbeit reibungslos und konform zu organisieren, von Steuern und Gehaltsabrechnung bis hin zu Verträgen und lokaler Registrierung.

Möchten Sie wissen, wie Parakar Ihr Unternehmen bei der Arbeit im Ausland und bei Steuerfragen unterstützen kann?

Wenden Sie sich an unsere Experten. Wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihr internationales Team konform und sorgenfrei arbeiten lassen können.

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