Fraud Blocker Updates zur Sozialversicherung in den Niederlanden für 2025

Aktualisierungen der Gehaltsabrechnung und der Sozialversicherung in den Niederlanden für 2025

Während wir uns auf das Jahr 2025 vorbereiten, treten in den Niederlanden bedeutende Aktualisierungen der Lohn- und Gehaltsabrechnung, der Sozialversicherungsbeiträge und der Steuervorschriften in Kraft. Wir bei Parakar setzen uns dafür ein, dass Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungssysteme vollständig aktualisiert werden und mit diesen Änderungen konform sind. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst, damit Sie wissen, was Sie im kommenden Jahr erwartet.

Änderungen in der Gehaltsabrechnung für 2025

Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung

Die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung im Jahr 2025 sind wie folgt.

Updates zur sozialversicherung in den niederlanden für 2025

** Die Arbeitgeber erhalten eine offizielle Mitteilung mit dem geltenden Satz, und Parakar sorgt dafür, dass dieser korrekt auf Ihre Gehaltsabrechnung angewendet wird.

*** Die Arbeitgeber erhalten den geltenden Satz in ihrer jährlichen Mitteilung, die Parakar in das Lohnsystem integriert.

Beitragshöchstgrenze

Die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung bleiben im Jahr 2025 unverändert:

  • Allgemeines Altersrentengesetz (AOW): 17.9%
  • Nationales Gesetz über Hinterbliebenenleistungen (ANW): 0.1%

Parakar wird die genaue Berechnung und den Abzug dieser Beiträge übernehmen.

Sonstige Aktualisierungen der Gehaltsabrechnung für 2025

  • Anpassungen der Einkommensteuer
    • Erster Einkommensteuersatz: Senkung von 36,97 % auf 35,82 % für Einkommen bis zu 36.393 €.
    • Allgemeine Steuergutschrift: Senkung von 3.362 € auf 3.068 €. Der Schwellenwert für das Auslaufen der Steuergutschrift wird jedoch von 24.812 € auf 28.406 € angehoben, wovon Mittelverdiener profitieren.
  • Erhöhung des Mindestlohns: Der Mindeststundenlohn wird auf 14,06 € angehoben (2,75 % mehr). Parakar wird dafür sorgen, dass dies für alle Arbeitnehmer, die den Mindestlohn erhalten, berücksichtigt wird.
  • Zulage für das häusliche Arbeitszimmer: Die steuerfreie Zulage für das häusliche Arbeitszimmer wird auf 2,40 € pro Tag erhöht. Parakar unterstützt Sie bei der Umsetzung dieser Zulage für Ihre Mitarbeiter.
  • Abschaffung der Geringverdienerzulage (LIV): Die LIV-Leistung für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen wird ab 2025 abgeschafft. Parakar sorgt dafür, dass dies bei der Lohnabrechnung berücksichtigt wird.
  • Anpassung der 30%-Regelung: Die steuerfreie Rückerstattung im Rahmen der 30%-Regelung bleibt bis 2025 unverändert, soll aber bis 2027 auf 27% sinken.
  • Durchsetzung der Scheinselbstständigkeit: Ab dem 1. Januar 2025 wird die niederländische Steuerbehörde die Vorschriften gegen Scheinselbstständigkeit strikt durchsetzen. Parakar unterstützt Sie bei der Überprüfung von Beschäftigungseinstufungen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Wie Parakar Sie unterstützt

Wir bei Parakar wissen, dass Gesetzesänderungen komplex sein können. Deshalb übernehmen wir die Verantwortung für:

  • Aktualisierung der Gehaltsabrechnungssysteme: Wir integrieren alle Aktualisierungen des Jahres 2025 in Ihre Gehaltsabrechnungssysteme, einschließlich neuer Steuerklassen, Beitragssätze und Lohnschwellen.
  • Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften: Unser Team überwacht aktiv die Änderungen des niederländischen Arbeits- und Steuerrechts, damit Ihr Unternehmen den lokalen Vorschriften entspricht.
  • Kommunikation mit den Mitarbeitern: Wir können Ihre Mitarbeiter klar und deutlich über die Änderungen informieren, die sich auf ihr Gehalt auswirken.
  • Maßgeschneiderte Lösungen: Ob es um die Einführung von Home-Office-Zulagen oder die Verwaltung komplexer Steuergutschriften geht, Parakar bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Bedürfnisse.

Wachsen Sie mit Parakar

Wir bei Parakar bieten nicht nur Lösungen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung, sondern sind Ihr Partner für das Wachstum Ihres Unternehmens. Neben der Lohn- und Gehaltsabrechnung bieten wir Ihnen folgende Unterstützung.

  • HR-Beratung: Von Mitarbeiterbeziehungen bis hin zur Organisationsentwicklung bieten wir fachkundige Beratung, um Ihnen beim Aufbau einer starken, gesetzeskonformen und engagierten Belegschaft zu helfen. Denken Sie an die Aktualisierung von Mitarbeiterverträgen, Unterstützung bei der Verwaltung von Mitarbeiterlebenszyklen und vieles mehr.
  • Beratung bei der Gehaltsabrechnung: Gewinnen Sie Einblicke in die Optimierung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung, in Strategien zur Einhaltung von Vorschriften und in Möglichkeiten zur Kosteneinsparung.
  • Employer of Record (EOR): Erweitern Sie Ihr Geschäft auf internationaler Ebene, ohne dass Sie eine lokale Niederlassung benötigen. Wir kümmern uns um die Beschäftigung und die Einhaltung von Vorschriften, damit Sie sich auf Ihr Wachstum konzentrieren können.
  • Lohnabrechnung & HR Full Service: Benötigen Sie eine gut geführte Personal- und Lohnbuchhaltung für Ihr Team in unseren Kernländern in Großbritannien und Europa? Dann ist dies vielleicht genau der Service, den Sie suchen. Perfekt für internationale oder wachsende Unternehmen, die sich nicht mit HR-Teams, Gehaltsabrechnungslizenzen und -software sowie der Kompetenz für deren Verwaltung im Land herumschlagen wollen.

Warum bei der Gehaltsabrechnung aufhören? Lassen Sie uns Ihnen dabei helfen, Ihre Personal- und Gehaltsabrechnungsvorgänge zu rationalisieren und gleichzeitig Wachstumschancen zu erschließen. Wenn Sie Verträge über Sozialleistungen, Unterstützung bei der Einwanderung und vieles mehr benötigen, finden Sie bei Parakar.

Wenn Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten oder Fragen zu diesen Neuerungen haben, wenden Sie sich noch heute an Ihren Parakar-Vertreter. Gemeinsam werden wir dafür sorgen, dass Ihre Gehaltsabrechnung reibungslos funktioniert und Ihr Unternehmen im Jahr 2025 und darüber hinaus floriert.

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