Aktualisierungen des Arbeits- und Steuerrechts in Spanien bis 2025
Spanien bereitet sich darauf vor, sein Arbeits- und Steuerrecht bis zum Jahr 2025 grundlegend zu ändern, wobei mehrere transformative Änderungen anstehen. Diese Aktualisierungen zielen darauf ab, die Praktiken am Arbeitsplatz zu modernisieren, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu verbessern und sich an europäische Standards anzupassen. Von der mit Spannung erwarteten Verkürzung der Arbeitszeit bis hin zur Erhöhung des Mindestlohns und des Elternurlaubs versprechen diese Änderungen eine Neugestaltung der Arbeitslandschaft für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.
In diesem Blog gehen wir auf die wichtigsten Änderungen ein, die voraussichtlich 2025 in Kraft treten werden, darunter arbeitsrechtliche Reformen wie die Digitalisierung der Zeiterfassung und Anpassungen bei der Kündigungsentschädigung. Egal, ob Sie ein Arbeitgeber sind, der sich auf die Einhaltung der Vorschriften vorbereitet, oder ein Arbeitnehmer, der wissen möchte, wie sich diese Reformen auf ihn auswirken werden – dieser Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die kommenden Vorschriften.
Verkürzung der Arbeitszeit
Eine der am sehnlichsten erwarteten Änderungen ist die Verkürzung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 40 auf 37,5 Stunden pro Woche. Diese Maßnahme zielt darauf ab, einen flexibleren und versöhnlicheren Arbeitstag zu fördern, und soll ab dem 1. Januar 2025 angewandt werden. Diese Verringerung hat keine Auswirkungen auf die Gehälter, so dass die Verpflichtungen des Arbeitgebers unverändert bleiben.
In vielen spanischen Tarifverträgen ist bereits eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 37,5 Stunden festgelegt, was zu einer intensiven Arbeitswoche an Freitagen und im Sommer führt.
Digitale Erfassung und Zeiterfassung
Dies ist eine der wichtigsten Regelungen, die mit der Verkürzung der Arbeitszeit einhergehen. Das neue Gesetz zur Zeiterfassung wird im Jahr 2025 Realität. Dann gilt nur noch die digitale Zeiterfassung. Um die Einhaltung der Arbeitszeitverkürzung zu gewährleisten, wird diese Digitalisierung es der Aufsichtsbehörde ermöglichen, telemetrisch und jederzeit auf das Register zuzugreifen. Es wird eine Zeiterfassungssoftware oder eine App benötigt, die die Anforderungen an die Zeiterfassung der Arbeitnehmer erfüllt.
Digitale Abschaltung
Eine weitere Regelung im Zusammenhang mit der Arbeitszeitverkürzung ist die Gewährleistung der digitalen Abschaltung. Es wird davon ausgegangen, dass dies durch die neue digitale Zeitkontrolle besser kontrolliert werden kann.
Erhöhung des Mindestlohns (SMI)
Die Regierung will den Mindestlohn im Jahr 2025 erneut anheben. Diese Erhöhung würde 5 % betragen und 60 % des Durchschnittslohns im Land ausmachen. Dies entspräche einer Erhöhung um ca. 56 Euro auf 1.190 Euro pro Monat bzw. 1.388,33 Euro pro Monat im Falle von 12 jährlichen Zahlungen.
Entschädigung bei ungerechtfertigter Entlassung
Die Maßnahme ist eine Reaktion auf die Entscheidung des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte (ECSR). Dieser entschied, dass Spanien gegen Artikel 24 der Europäischen Sozialcharta verstößt, der eine angemessene Entschädigung für Arbeitnehmer im Falle einer ungerechtfertigten Entlassung garantiert. Der Ansatz könnte in Form einer Erhöhung der Entschädigung ab 2025 erfolgen.
Ausweitung des Elternurlaubs
Bis 2025 will die Regierung auch den Elternurlaub verlängern, eine Maßnahme, die das Familienleben stärken soll. Derzeit beträgt sowohl der Mutterschafts- als auch der Vaterschaftsurlaub 16 Wochen, doch der Vorschlag sieht vor, diesen auf 20 Wochen zu erhöhen.
Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber
Für das Jahr 2024 beträgt die Höchstbeitragsgrundlage 4.720,50 €, d. h. für Jahresgehälter von 57.000 € oder mehr, und der feste monatliche Sozialversicherungsbeitrag beträgt 1.535,58 €.
Bis 2025 könnte die Höchstbeitragsgrundlage um 4 % bzw. 4,2 % auf 58.911,84 € bzw. 59.025 € (für Jahresgehälter in dieser Höhe oder darüber) aufgewertet werden. Unter Berücksichtigung der möglichen Aufwertung könnten die neuen Höchstbeitragsgrundlagen 4.909,32 € und/oder 4.918,75 € betragen, wobei sich der feste monatliche Beitrag auf 1.593,13 € und/oder 1.596,01 € belaufen würde.
*Die neue Bemessungsgrundlage wird im Januar 2025 veröffentlicht.
Solidaritätsquote
Die Solidaritätsquote oder der zusätzliche Solidaritätsbeitrag ist ein zusätzlicher Beitrag, der von bestimmten Arbeitnehmern oberhalb bestimmter Gehaltsklassen zu zahlen ist. Sie wird durch den Königlichen Erlass 322/2024 geregelt. Der Solidaritätsbeitrag 2025 betrifft nur Arbeitnehmer, die die Höchstbeitragsgrundlage überschreiten.
Persönliche Einkommensteuer (IRPF 2025)
Mit dem neuen Jahr werden die Einkommenssteuertarife für 2025 wie folgt aussehen:
Vorbereitung auf den Wandel im Jahr 2025
Die Arbeits- und Steuerreformen, die in Spanien bis 2025 erwartet werden, bedeuten einen bedeutenden Wandel hin zu einem moderneren, gerechteren und arbeitnehmerfreundlicheren Arbeitsumfeld. Von kürzeren Arbeitszeiten und verbesserten digitalen Kontrollen bis hin zu Erhöhungen des Mindestlohns und verlängertem Elternurlaub werden sich diese Änderungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen auswirken. Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und die sich daraus ergebenden Chancen zu nutzen, ist es wichtig, diese Neuerungen zu verstehen und sich darauf vorzubereiten.
Jetzt ist es an der Zeit zu handeln. Arbeitgeber sollten damit beginnen, ihre internen Richtlinien zu überprüfen, ihre Gehaltsabrechnungssysteme zu aktualisieren und in konforme digitale Tools für die Zeiterfassung zu investieren. Auch die Arbeitnehmer können sich damit befassen, wie diese Reformen ihre Work-Life-Balance und ihr finanzielles Wohlergehen verbessern können.
Seien Sie der Zeit voraus und sorgen Sie für einen nahtlosen Übergang in das Jahr 2025, indem Sie sich von HR- und Compliance-Experten beraten lassen. Warten Sie nicht, sondern beginnen Sie jetzt mit der Planung, um diese Veränderungen sicher zu bewältigen. Wenden Sie sich noch heute an unser Team, um zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, sich auf die sich verändernde Arbeits- und Steuerlandschaft in Spanien vorzubereiten.