Herbsthaushalt 2024 im Vereinigten Königreich
Am 30. Oktober hat der Schatzkanzler den Herbsthaushalt 2024 vorgestellt. Ziel des Haushalts ist es, 40 Milliarden Pfund einzunehmen, um den NHS und die Grundlagen des Vereinigten Königreichs für wirtschaftliche Stabilität zu stärken. Die wichtigsten Punkte dieses Haushaltsplans konzentrieren sich auf steuerliche Maßnahmen, die sich auf Beschäftigung, Renten und im Vereinigten Königreich ansässige Personen, einschließlich Personen ohne Wohnsitz, auswirken.
Einkommen und Sozialversicherungsbeiträge (NICs):
- Die Regierung wird weder die Grund-, höheren oder zusätzlichen Einkommenssteuersätze noch die NIC-Sätze für Arbeitnehmer und Selbstständige erhöhen.
- Arbeitgeberbeiträge (NIC): Ab April 2025 wird der NIC-Satz für Arbeitgeber von 13,8 % auf 15 % steigen. Außerdem wird der Schwellenwert für die Arbeitgeber-NIC von £9.100 auf £5.000 jährlich gesenkt.
- Beschäftigungszulage: Der Freibetrag wird von 5.000 £ auf 10.500 £ erhöht, und die Obergrenze von 100.000 £ für die Anspruchsberechtigung wird aufgehoben, wodurch der Zugang zu dieser Leistung erweitert wird.
Nicht-Domizilierte („Non-Dom“) Einzelpersonen:
- Derzeitige Steuervorteile für Non-Doms: Non-Doms, die im Vereinigten Königreich ansässig sind, zahlen derzeit nur britische Steuern auf britische Einkünfte und ausländische Einkünfte, die im Rahmen der „remittance basis“-Regelung ins Vereinigte Königreich gebracht werden.
- Abschaffung der derzeitigen Regelung: Die Regierung wird das System der „Remittance Basis“ bis April 2025 abschaffen.
- Neue Non-Dom-Regelung: Im Rahmen des überarbeiteten Systems werden neue Non-Doms mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich (nach einem 10-jährigen Nicht-Wohnsitz) für einen Zeitraum von vier Jahren von der Steuer auf förderungswürdige ausländische Einkünfte befreit, danach fällt die britische Steuer an.
- Übergangsunterstützung: Für derzeitige Non-Doms sieht der Haushalt Maßnahmen wie die Umwertung bestimmter Kapitalwerte auf 2017 und eine befristete Repatriierungsfazilität für die Einbringung ausländischer Einkünfte zu reduzierten Steuersätzen vor.
Änderungen bei der Carried Interest Tax:
- Ab April 2026 gilt für Carried Interest (Erträge aus Kapitalerträgen) ein pauschaler Steuersatz von 34,625 % (einschließlich NICs). Zurzeit werden zusätzliche Regeln für die Inanspruchnahme dieses Satzes erörtert, wie z. B. Anforderungen an Ko-Investitionen und eine Mindesthaltedauer.
- Als Übergangsmaßnahme wird der Kapitalertragssteuersatz auf übertragene Zinsen ab April 2025 auf 32 % erhöht.
Employee Ownership and Benefit Trusts:
- Die Regierung plant, die Steuervorschriften für Employee Ownership Trusts und Employee Benefit Trusts zu aktualisieren, um deren beabsichtigte Vorteile zu erhalten und gleichzeitig unbeabsichtigte Steuervorteile zu verhindern. Diese Maßnahme folgt auf eine Überprüfung, mit der sichergestellt werden soll, dass diese Trusts die Mitarbeiterbeteiligung unterstützen, ohne dass Steuervorteile missbraucht werden.
BIK-Sätze (Benefit-in-Kind) für elektrische Firmenwagen:
- Die BIK-Sätze für vollelektrische Fahrzeuge werden bis zum Steuerjahr 2028-29 wie angekündigt beibehalten. Ab 2028-29 werden diese Sätze bis 2029-30 jährlich um 2 % steigen, was sich auf die Steuerkosten für Arbeitnehmer mit elektrischen Firmenwagen auswirken kann.
Insgesamt zielt dieser Haushalt darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen Steuerdisziplin und gezielter Unterstützung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und bestimmte Gruppen von Einwohnern herzustellen.
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