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Arbeitsrecht in Portugal

Im Vergleich zu vielen anderen ausländischen Staaten bieten die Grundsätze des portugiesischen Arbeitsrechts den Arbeitnehmern in der Regel einen höheren Sozial-, Einkommens- und Arbeitsschutz, was für den Arbeitgeber ein größeres finanzielles und betriebliches Risiko bedeutet, als es im eigenen Land üblich ist.

Erwägen Sie eine Expansion ihres Unternehmens nach Portugal und möchten Sie mehr über das portugiesische Arbeitsrecht erfahren? Wir geben ihnen einen Überblick über die wichtigsten Gesetze und Vorschriften, die sich auf die Arbeitsbedingungen und die soziale Sicherheit auswirken.

Möchten Sie mehr über das Arbeitsrecht in Portugal erfahren? Wir haben alle Informationen zu Arbeitsbedingungen, sozialer Sicherheit, Verträgen, Probe-/Kündigungsfristen und Kündigungen in einer einzigen Datei für Sie zusammengestellt. Fordern Sie sie über die Schaltfläche unten an und wir senden ihnen das Dokument umgehend zu.

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Portugal

Arbeitsbedingungen

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Mindestlohn & Sonderzahlungen

Der Mindestlohn in Portugal beträgt 760 EUR pro Monat.

Traditionell wird das Gehalt in Portugal in 14 Raten ausgezahlt – 12 Monatsgehälter plus zwei zusätzliche Zahlungen im Juni und Dezember. Dies kann jedoch

Unternehmen und Tarifverträgen abweichen. Das Gehalt kann auch in 12 Monatsraten gezahlt werden, so dass das Jahresgehalt in 12 Raten aufgeteilt wird und der Arbeitnehmer jeden Monat das gleiche Gehalt erhält.

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Zuschuss für Telearbeit

Der Arbeitgeber muss alle Kosten erstatten, die den Arbeitnehmern durch die Arbeit von zu Hause aus entstehen. Die Arbeitnehmer müssen den Anstieg ihrer Ausgaben nachweisen, indem sie Folgendes vergleichendie Rechnung jedes Monats, seit dem sie von zu Hause aus arbeiten, mit der Rechnung des gleichen Monats des letzten Jahres vor Beginn der Heimarbeit vergleichen. In Anbetracht dieses mühsamen Prozesses ist es üblich, dem Arbeitnehmer einen monatlichen Zuschuss zur Telearbeit zu gewähren.

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Bezahlter Jahresurlaub

Das gesetzliche Minimum an bezahltem Urlaub beträgt 22 Tage, zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen. Im ersten Jahr der Beschäftigung haben Arbeitnehmer Anspruch auf 20 Tage. Die Urlaubstage sollten innerhalb des Kalenderjahres genommen werden, in dem sie fällig werden. Bei Bedarf können sie übertragen und bis zum 30. April des folgenden Kalenderjahres genommen werden.

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Krankheitsurlaub

Der Arbeitgeber zahlt für die ersten drei Tage Krankengeld in Höhe von 89 % des üblichen Lohnsatzes. Die Arbeitnehmer müssen innerhalb von 48 Stunden nach dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Nach dem vierten Krankheitstag werden die Leistungen bis zu 1095 Tage lang von den Sozialversicherungsbeiträgen abgedeckt. Die Höhe des Krankengeldes hängt von der Dauer und der Art der Krankheit ab. Die Vergütung beträgt im Allgemeinen 55% bis 75% des Gehalts des Arbeitnehmers.

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Arbeitszeiten

Der Arbeitstag beträgt 8 Stunden pro Tag bei einer 40-Stunden-Woche. Alles, was über 40 Stunden hinausgeht, gilt als Überstunden. Ein typischer Arbeitstag beginnt um 9 Uhr morgens, macht um 13 Uhr eine zweistündige Pause, wird um 15 Uhr fortgesetzt und endet um 19 Uhr.

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Ärztliche Untersuchung

Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine ärztliche Erstuntersuchung. Der Arbeitgeber trägt die Kosten für die ärztliche Untersuchung und sollte sie, wenn möglich, während der Arbeitszeit ansetzen. Die ärztliche Untersuchung muss innerhalb von 15 Tagen nach Arbeitsantritt des Arbeitnehmers durchgeführt werden.

Soziale Sicherheit

Arbeitnehmer haben in Portugal Anspruch auf Sozialversicherungsschutz. Die Beiträge werden sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer geleistet und decken Krankheit, Berufskrankheiten, Mutterschaft, Vaterschaft, Adoption, Arbeitslosigkeit, Invalidität, Rente und Tod ab. Die Arbeitnehmer zahlen 11% ihres Gehalts, und der Arbeitgeber beteiligt sich mit etwa 23,75%.

Öffentliche Krankenversicherung

Die öffentliche Krankenversicherung wird durch das nationale System – Direção-Geral da Saúde (DGS) – bereitgestellt und arbeitet durch Serviço Nacional de Saúde (SNS). Alle ausländischen Personen, die einen festen Wohnsitz in Portugal haben, können die SNS nutzen. Es besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich zusätzlich auf eigene Kosten privat zu versichern.

Unfallversicherung

Die Arbeitsunfallversicherung wird vom Arbeitgeber bezahlt und deckt alle unfallbedingten Verletzungsansprüche für Arbeitgeber ab.

Lohngarantiefonds

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, monatlich 1% des Bruttoeinkommens eines Arbeitnehmers in den Arbeitsausgleichsfonds und den Arbeitsausgleichsgarantiefonds einzuzahlen. Dies schützt die Arbeitnehmer vor dem Risiko, im Falle eines Konkurses des Unternehmens ihren Lohn nicht zu erhalten. Die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen an den Arbeitsausgleichsfonds wird für die Dauer der mittelfristigen Vereinbarung zur Verbesserung von Einkommen, Löhnen und Wettbewerbsfähigkeit ausgesetzt. Sie wird ausgesetzt, bis die Änderungen des gesetzlichen Rahmens des Arbeitsausgleichsfonds in Kraft treten.

Rente

Das portugiesische Rentensystem besteht aus einem staatlichen Rentensystem, das von der Regierung bereitgestellt wird. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen über die Sozialversicherungsbeiträge zur staatlichen Rente bei. Dazu gehören auch Hinterbliebenen- und Invalidenrenten.

Mutterschaftsurlaub

Weibliche Angestellte haben Anspruch auf 30 Tage Mutterschaftsurlaub bei voller Bezahlung durch die Sozialversicherung vor der Geburt eines Kindes (optional) und 42 Tage nach der Geburt (obligatorisch). Wenn die Mitarbeiterin Zwillinge bekommt, hat sie Anspruch auf weitere 30 Tage.

Vaterschaftsurlaub

Partner haben in den 42 Tagen nach der Geburt des Kindes (gleichzeitig mit dem ersten Urlaub der Mutter) Anspruch auf 28 aufeinanderfolgende oder eingestreute Tage von mindestens 7 Tagen, von denen 7 unmittelbar danach genommen werden müssen.

Erster Elternurlaub

Das anfängliche Elterngeld wird dem Partner oder der Mutter für 120 bis 150 aufeinanderfolgende Tage gewährt, und zwar gleichermaßen für beide. Der Zeitraum kann von beiden gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Im Falle einer leblosen Geburt sind nur die 120 Tage zulässig. In einigen Fällen kann die Frist um 30 Tage verlängert werden. Fordern Sie unsere Übersicht an, um mehr über die Bedingungen zu erfahren.

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Wenden Sie sich an unsere Experten in Portugal, die ihnen gerne ihre Fragen zu den portugiesischen Arbeitsgrundsätzen beantworten.

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