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Arbeitsrecht in Italien

Die Grundsätze des italienischen Arbeitsrechts gewähren den Arbeitnehmern oft – im Vergleich zu vielen anderen Ländern – einen besseren Sozial-, Einkommens- und Arbeitsschutz, wodurch dem Unternehmen und dem Arbeitgeber ein größeres finanzielles und betriebliches Risiko auferlegt wird, als es im Heimatland des Kunden üblich ist.

Ziehen Sie in Erwägung, Ihr Geschäft nach Italien auszuweiten und möchten Sie mehr über das italienische Arbeitsrecht erfahren? Die wichtigsten Gesetze und Vorschriften, die sich auf die Arbeitsbedingungen und die soziale Sicherheit auswirken, sind im Folgenden kurz aufgeführt.

Sie möchten mehr über das italienische Arbeitsrecht erfahren? Wir haben alle Informationen über Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit, Vertragsarten, Probe-/Kündigungsfristen und Kündigungen in einer Datei für Sie zusammengestellt. Fordern Sie die italienische Übersicht an und wir werden sie ihnen direkt zur Verfügung stellen.

Italien

Arbeitsbedingungen

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Mindestlohn & Sonderzahlungen

In Italien gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Die Branche legt die Mindestlöhne für jede Vertragsebene in den jeweiligen nationalen Tarifverträgen (NCA) fest. Der NCBA (auf Italienisch: Contratto Collettivo Nazionale di Lavoro) des Handelssektors gilt für alle Mitarbeiter auf der Gehaltsliste von Parakar.

Traditionell wird das Gehalt in Italien in 13 Raten ausgezahlt – 12 Monatsgehälter plus eine zusätzliche Zahlung im Dezember. Dies kann jedoch von Unternehmen zu Unternehmen und von Tarifvertrag zu Tarifvertrag unterschiedlich sein. Einige NCAs sehen auch eine 14. Rate im Juni vor. Das Gehalt kann auch in 12 Monatsraten gezahlt werden, so dass das Jahresgehalt in 12 Raten aufgeteilt wird und der Arbeitnehmer jeden Monat das gleiche Gehalt erhält.

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Krankheitsurlaub

Arbeitnehmer in Italien haben Anspruch auf bezahlten Krankenurlaub, der vom Arbeitgeber und anschließend vom Staat bezahlt wird. Das gesetzliche Krankengeld beginnt am vierten Tag der Krankheit. Die ersten drei Tage sind „Wartetage“ („giorni di carenza“) und werden in der Regel in voller Höhe vom Arbeitgeber gezahlt. Das gesetzliche Krankengeld ist auf maximal 180 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Zwischen dem 4. und dem 20. Krankheitstag beträgt das gesetzliche Krankengeld in der Regel 50 % des durchschnittlichen Tageslohns. Zwischen dem 21. und 180. Tag erhöht sich dieser Betrag auf 66%. Während des Krankheitszeitraums bleibt das Arbeitsverhältnis rechtswirksam. Folglich erwirbt der Arbeitnehmer weiterhin alle Rechte (wie Dienstalter, Urlaub, Genehmigungen usw.).

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Bezahlter Jahresurlaub

Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 26 Tage bezahlten Jahresurlaub pro Jahr, zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen und den abgeschafften Bankfeiertagen. Der Arbeitnehmer muss mindestens 2 Wochen im Jahr nehmen und die restlichen 2 Wochen müssen innerhalb von 18 Monaten nach Ende des Jahres, in dem sie angesammelt wurden, verbraucht werden.

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Bezahlter Urlaub pro Stunde

Die CBAs gewähren jedem Arbeitnehmer einen bezahlten Sonderurlaub, der als ROL (Reduction in Working Hours) bekannt ist, für Arbeitnehmer mit zwei Jahren Betriebszugehörigkeit. Es handelt sich um Genehmigungen, die jeden Monat in dem im Referenztarifvertrag festgelegten Umfang anfallen. Der stundenweise Urlaub kann stundenweise verbraucht werden, er kann über mehrere Tage verteilt werden und muss nicht für einen ganzen Tag gebucht werden. Ein Vollzeitbeschäftigter erwirbt 2,66 Stunden pro Monat. Wenn sie nicht genommen werden, müssen sie Ende Dezember eines jeden Jahres ausgezahlt werden.

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Arbeitszeiten

Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer 40 Stunden pro Woche arbeiten, es sei denn, der Tarifvertrag sieht für die Arbeitnehmer günstigere Regelungen vor. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden pro Woche, einschließlich Überstunden, nicht überschreiten. Sie ist über einen Zeitraum von höchstens vier Monaten zu berechnen, es sei denn, das geltende NCA erhöht diesen Zeitraum auf bis zu sechs Monate.

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Medizinische Untersuchung

Für jeden Mitarbeiter, der mehr als 20 Stunden pro Woche mit einem PC/Laptop arbeitet, ist das Unternehmen verpflichtet, dem Mitarbeiter eine medizinische Untersuchung anzubieten, die durchgeführt werden muss:

  • Innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Einstellung.
  • Alle 5 Jahre, wenn keine besonderen medizinischen Bedingungen vorliegen und der Mitarbeiter unter 50 Jahre alt ist.
  • Alle 2 Jahre, wenn der Arbeitnehmer gesundheitliche Probleme hat (Sehbehinderung, Rückenverletzungen, stressbedingte Krankheiten) oder 50+ ist.

Soziale Sicherheit

Alle von Parakar Italien eingestellten Mitarbeiter sind automatisch über das italienische Sozialversicherungssystem „Istituto Nazionale della Previdenza Sociale“ (INPS) versichert. Das italienische Sozialversicherungssystem ermöglicht den Zugang zu:

  • Gesundheitsversorgung
  • Krankheitsurlaub, Vaterschafts-/Mutterschaftsurlaub
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitslosigkeit
  • Öffentliche Rente

Der Anteil des Arbeitgebers an diesen zahlreichen Beiträgen liegt zwischen etwa 29% und 32% des steuerpflichtigen Entgelts. Dieser Betrag hängt von verschiedenen Kriterien ab, wie z.B. dem Dienstalter des Arbeitnehmers, der Art der Tätigkeit, der Anzahl der Arbeitnehmer, den Bedingungen des geltenden Tarifvertrags usw.

Der Anteil des Arbeitnehmers an diesen Beiträgen liegt zwischen 9-11% des steuerpflichtigen Gehalts. Dieser Betrag ist abhängig von der Einstufung des Arbeitnehmers (Arbeiter,leitender Angestellter oder Manager) und der Tätigkeit des Arbeitgebers (Produktion, Handel, Tourismus usw.) ab. Monatsgehalt ein.

Öffentliche Krankenversicherung

Die staatliche Krankenversicherung in Italien wird vom Nationalen Gesundheitsdienst (SSN) verwaltet und durch direkte Steuern sowie indirekte Steuern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert.

Arbeitnehmern. Nach der Anmeldung beim örtlichen Gesundheitsdienst werden eine Sozialversicherungsnummer und eine Gesundheitskarte ausgestellt. Die Gesundheitskarte berechtigt den Arbeitnehmer zu günstiger oder kostenloser

Behandlung. Eine private Krankenversicherung ist ebenfalls möglich. Mit einer privaten Versicherung können Sie ihren Arzt und Spezialisten frei wählen, sich in privaten Krankenhäusern behandeln lassen usw. Viele Einwohner haben eine private Krankenversicherung, die den Teil der Arztrechnungen bezahlt, der nicht von der Sozialversicherung übernommen wird.

Mutterschaftsurlaub

Weibliche Angestellte haben Anspruch auf fünf Monate bezahlten Mutterschaftsurlaub. Zwei Monate des Urlaubs werden in der Regel vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin genommen und drei Monate nach dem tatsächlichen Entbindungstermin. Während des Mutterschaftsurlaubs erhalten die Arbeitnehmerinnen von der nationalen Sozialversicherungsanstalt eine Beihilfe in Höhe von 80 % ihres Gehalts.

Vaterschaftsurlaub

Nimmt die Mutter ihren Mutterschaftsurlaub nicht in Anspruch (aufgrund von Tod, Gebrechen oder weil der Vater das alleinige Sorgerecht hat), hat der Vater Anspruch auf den gesamten oder verbleibenden Zeitraum des Mutterschaftsurlaubs. Dieses Recht gilt nicht unter anderen Umständen.

Elternurlaub

In den ersten 12 Lebensjahren eines Kindes haben Eltern das Recht, eine Auszeit zu nehmen, um sich um ihre Kinder zu kümmern. Elternurlaub kann von der Mutter genommen werden

und vom Vater für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten genommen werden. Alternativ kann der Urlaub auch von nur einem Elternteil für einen Zeitraum von maximal 10 Monaten in Anspruch genommen werden.

Rente

Die Renten werden vom INPS verwaltet und durch lohnabhängige Beiträge gespeist, die sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung zahlen. Die Arbeitnehmer sind durch die Beiträge zum Sozialversicherungssystem vor dem Risiko des Verlusts der Arbeitsfähigkeit im Alter geschützt.

Unfallversicherung

Die Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, eine Unfallversicherung für ihre Mitarbeiter abzuschließen, um sie bei Arbeitsunfällen abzusichern.

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Wenden Sie sich an unseren Italien-Experten, der ihnen gerne ihre Fragen zu den italienischen Arbeitsgrundsätzen beantwortet.

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